Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Tabellen & Rechenbeispiele
Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze für Teil- & Volleinspeisung, Degressions-Fahrplan, Rechenbeispiele für 5 & 10 kWp und Wirtschaftlichkeitsvergleich.
Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Tabellen & Rechenbeispiele
Die Einspeisevergütung ist das Herzstück der PV-Förderung in Deutschland: Sie garantiert Ihnen für 20 Jahre einen festen Preis für jede Kilowattstunde, die Sie ins Stromnetz einspeisen. In diesem Guide finden Sie alle aktuellen Vergütungssätze, den Degressions-Fahrplan, konkrete Rechenbeispiele und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse: Wann lohnt sich Einspeisung – und wann ist Eigenverbrauch die bessere Wahl?
Aktuelle Vergütungssätze 2026
Die folgende Tabelle zeigt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die im 1. Halbjahr 2026 (ab 1. Februar 2026) in Betrieb genommen werden:
| Anlagengröße | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 7,78 | 12,35 |
| 10–40 kWp (Anteil) | 6,73 | 10,35 |
| 40–100 kWp (Anteil) | 5,50 | 10,35 |
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung
Die Wahl des Einspeisemodells hat erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage. Hier der direkte Vergleich:
Teileinspeisung
Überschusseinspeisung
Vorteile
- Eigenverbrauch spart ~32 ct/kWh (4× mehr als Vergütung)
- Höhere Gesamtrendite für die meisten Haushalte
- Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen
- Wirtschaftlicher mit Batteriespeicher
Nachteile
- Niedrigere Vergütung pro eingespeiste kWh
- Eigenverbrauchsquote schwankt saisonal
Einfamilienhäuser mit Tagesverbrauch (Standard)
Volleinspeisung
Komplette Netzeinspeisung
Vorteile
- Höhere Vergütung: 12,35 ct/kWh (bis 10 kWp)
- Einfacher – kein Eigenverbrauch nötig
- Lohnt sich bei sehr großen Dachflächen
- Kombinierbar: Teils Teil-, teils Volleinspeisung auf zwei Anlagen
Nachteile
- Keine Stromkostenersparnis durch Eigenverbrauch
- Volles Strompreisrisiko bleibt bestehen
- Wirtschaftlich meist schlechter als Teileinspeisung
Große Dachflächen mit niedrigem Eigenverbrauch
Rechenbeispiel: Teil- vs. Volleinspeisung (10 kWp)
| Position | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Jahresertrag | 9.500 kWh | 9.500 kWh |
| Eigenverbrauch (30 %) | 2.850 kWh | – |
| Netzeinspeisung | 6.650 kWh | 9.500 kWh |
| Vergütungssatz | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| Einspeisevergütung/Jahr | 517 EUR | 1.173 EUR |
| Ersparnis Eigenverbrauch (~32 ct/kWh) | 912 EUR | – |
| Gesamteinnahmen/Jahr | 1.429 EUR | 1.173 EUR |
Degressions-Fahrplan: So sinkt die Vergütung
Seit Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 % (§ 49 EEG). Das bedeutet: Je früher Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, desto höher ist die Vergütung, die Ihnen für 20 Jahre garantiert wird.
| Zeitraum | Teileinsp. ≤10 kWp | Volleinsp. ≤10 kWp | Änderung |
|---|---|---|---|
| Feb–Jul 2024 | 8,11 ct | 12,87 ct | Startpunkt |
| Aug 2024–Jan 2025 | 8,03 ct | 12,73 ct | −1 % |
| Feb–Jul 2025 | 7,94 ct | 12,60 ct | −1 % |
| Aug 2025–Jan 2026 | 7,86 ct | 12,47 ct | −1 % |
| Feb–Jul 2026 | 7,78 ct | 12,35 ct | −1 % |
| Aug 2026–Jan 2027 | 7,71 ct | 12,23 ct | −1 % (Prognose) |
| Feb–Jul 2027 | 7,63 ct | 12,11 ct | −1 % (Prognose) |
Halbjährliche Absenkung um 1 % seit Februar 2024 | Quelle: Bundesnetzagentur
Historische Entwicklung der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist seit ihrer Einführung mit dem EEG im Jahr 2000 kontinuierlich gesunken – von über 50 ct/kWh auf heute unter 8 ct/kWh. Dieser Rückgang spiegelt die drastisch gesunkenen Kosten für Solarmodule wider.
Vergütungssätze zum Jahresbeginn für Neuanlagen ≤10 kWp | 2023 Anhebung durch EEG-Novelle | Quelle: Bundesnetzagentur
Wichtige Meilensteine
- 2000: EEG-Einführung – erste Einspeisevergütung über 50 ct/kWh
- 2004: EEG-Novelle – Vergütung bei ca. 57 ct/kWh (Höchststand)
- 2012: Starke Degression – von 24 ct auf unter 20 ct in einem Jahr
- 2014: Umstellung auf Ausschreibungsmodell für Großanlagen
- 2022: Tiefststand bei 6,83 ct/kWh (Teileinspeisung)
- 2023: EEG-Novelle – Anhebung auf 8,20 ct/kWh und Einführung höherer Volleinspeisung
- 2024: Beginn der halbjährlichen 1 %-Degression
- 2026: Aktuell 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung ≤10 kWp)
Rechenbeispiel: 5 kWp Anlage
Eine 5 kWp Anlage ist typisch für einen 2-Personen-Haushalt oder ein kleines Einfamilienhaus mit einem Jahresstromverbrauch von 3.000–4.000 kWh.
| Position | Ohne Speicher | Mit 5 kWh Speicher |
|---|---|---|
| Anlagengröße | 5 kWp | 5 kWp + 5 kWh Speicher |
| Jahresertrag | 4.750 kWh | 4.750 kWh |
| Eigenverbrauchsquote | 30 % (1.425 kWh) | 65 % (3.088 kWh) |
| Netzeinspeisung | 3.325 kWh | 1.663 kWh |
| Einspeisevergütung/Jahr | 259 EUR | 129 EUR |
| Ersparnis Eigenverbrauch/Jahr | 456 EUR | 988 EUR |
| Gesamtertrag/Jahr | 715 EUR | 1.117 EUR |
| Ertrag über 20 Jahre | 14.300 EUR | 22.340 EUR |
Rechenbeispiel: 10 kWp Anlage
Eine 10 kWp Anlage ist der Standard für ein Einfamilienhaus mit 4 Personen und einem Jahresverbrauch von 4.000–5.000 kWh.
| Position | Ohne Speicher | Mit 10 kWh Speicher |
|---|---|---|
| Anlagengröße | 10 kWp | 10 kWp + 10 kWh Speicher |
| Jahresertrag | 9.500 kWh | 9.500 kWh |
| Eigenverbrauchsquote | 30 % (2.850 kWh) | 65 % (6.175 kWh) |
| Netzeinspeisung | 6.650 kWh | 3.325 kWh |
| Einspeisevergütung/Jahr | 517 EUR | 259 EUR |
| Ersparnis Eigenverbrauch/Jahr | 912 EUR | 1.976 EUR |
| Gesamtertrag/Jahr | 1.429 EUR | 2.235 EUR |
| Ertrag über 20 Jahre | 28.580 EUR | 44.700 EUR |
Eigenverbrauch vs. Einspeisung: Was lohnt sich mehr?
Die Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh ist deutlich niedriger als der aktuelle Haushaltsstrompreis von rund 32 ct/kWh. Das bedeutet: Jede kWh Eigenverbrauch spart Ihnen rund 4-mal so viel wie die Einspeisung einbringt.
Eigenverbrauch spart ca. 32 ct/kWh – rund 4× mehr als die Teileinspeisung | Stand Februar 2026
Wann lohnt sich welches Modell?
| Situation | Empfohlenes Modell | Begründung |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus mit Tagesverbrauch | Teileinspeisung | Eigenverbrauch spart am meisten |
| EFH mit Speicher und E-Auto | Teileinspeisung | Eigenverbrauch bis 80 % möglich |
| Große Dachfläche, kaum Eigenverbrauch | Volleinspeisung | Höhere Vergütung maximiert den Ertrag |
| Gewerbe mit hohem Tagesverbrauch | Teileinspeisung | Direkte Stromkostenreduktion |
| Vermietetes Gebäude | Volleinspeisung oder Mieterstrom | Kein eigener Verbrauch vor Ort |
| Zweitanlage auf gleichem Dach | Volleinspeisung | Kombination beider Modelle möglich |
Auswirkungen des Solarspitzengesetzes
Seit dem 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz, das die Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen betrifft:
- Alle Anlagen ab 2 kWp mit Smart Meter: Keine Vergütung während Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse
- Alle Anlagen ab 2 kWp ohne Smart Meter: 60%-Einspeisebegrenzung (§ 9 Abs. 2 EEG) — praktischer Verlust für Hausanlagen nur 1–5%
- Balkonkraftwerke bis 2 kW/800 VA: Nicht betroffen
| Anlagengröße | Betroffen? | Geschätzte Auswirkung | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| < 25 kWp | Nein | Keine Einbußen | Keine Maßnahme nötig |
| 25–100 kWp (mit Smart Meter) | Teilweise | 5–15 % weniger Einspeisung | Eigenverbrauch erhöhen |
| 25–100 kWp (ohne Smart Meter) | Ja | Bis zu 40 % Verlust | Smart Meter installieren! |
| > 100 kWp | Ja | 10–20 % weniger Einspeisung | Direktvermarktung prüfen |
Die Anzahl negativer Strompreisstunden nimmt zu: 2024 gab es bereits 468 Stunden, 2025 über 500 Stunden – Tendenz steigend. Für typische Einfamilienhaus-Anlagen unter 25 kWp hat dies jedoch keine Auswirkung auf die Einspeisevergütung.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Guide zum Solarspitzengesetz.
Einspeisevergütung richtig beantragen
Die Einspeisevergütung müssen Sie nicht extra beantragen – sie wird automatisch gewährt, wenn Sie Ihre Anlage korrekt anmelden:
- Anlage installieren und in Betrieb nehmen lassen
- Marktstammdatenregister: Anlage innerhalb eines Monats registrieren (marktstammdatenregister.de)
- Einspeisemodell wählen: Teileinspeisung oder Volleinspeisung bei der Registrierung angeben
- Netzbetreiber: Wird automatisch informiert und schließt den Einspeisevertrag
- Vergütung: Auszahlung erfolgt monatlich oder jährlich durch den Netzbetreiber
Ihre individuelle Berechnung
Die Rechenbeispiele geben einen guten Überblick – aber jede Anlage ist anders. Faktoren wie Dachausrichtung, Neigung, Verschattung und Ihr individuelles Verbrauchsprofil beeinflussen den tatsächlichen Ertrag erheblich.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die Einspeisevergütung beträgt 2026 bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp) bzw. 6,73 ct/kWh (10–40 kWp). Bei Volleinspeisung sind es 12,35 ct/kWh (bis 10 kWp) bzw. 10,35 ct/kWh (10–40 kWp). Die Sätze sinken halbjährlich um 1 %.
Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?
Bei der Teileinspeisung verbrauchen Sie einen Teil des Solarstroms selbst und speisen den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Strom ins Netz eingespeist. Die Volleinspeisung bietet höhere Vergütungssätze (12,35 vs. 7,78 ct/kWh), aber der Eigenverbrauch spart mit ~32 ct/kWh deutlich mehr pro kWh.
Wie lange wird die Einspeisevergütung garantiert?
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme plus das Inbetriebnahmejahr garantiert. Der Vergütungssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant – wer 2026 installiert, erhält die 2026er Sätze bis 2046.
Wann sinkt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung sinkt seit Februar 2024 halbjährlich um 1 % (jeweils zum 1. Februar und 1. August). Die nächste Absenkung erfolgt am 1. August 2026 auf dann 7,71 ct/kWh (Teileinspeisung ≤10 kWp). Je früher Sie installieren, desto höher Ihre garantierte Vergütung.
Lohnt sich Eigenverbrauch oder Einspeisung mehr?
Eigenverbrauch lohnt sich wirtschaftlich deutlich mehr: Jede selbst verbrauchte kWh spart ca. 32 ct Stromkosten, während die Einspeisevergütung nur 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) beträgt. Eigenverbrauch ist also rund 4-mal so rentabel wie die Einspeisung.
Was passiert mit der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen?
Durch das Solarspitzengesetz (seit Feb. 2025) entfällt die Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen für Anlagen ab 25 kWp. Typische Hausanlagen unter 25 kWp sind davon nicht betroffen und erhalten weiterhin die volle Vergütung.
Kann ich zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung wechseln?
Ja, ein Wechsel ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Der Antrag muss vor dem 1. Dezember beim Netzbetreiber eingereicht werden. Die neue Vergütungskategorie gilt dann ab dem 1. Januar des Folgejahres. Der Vergütungssatz ändert sich beim Wechsel nicht – er bleibt auf dem Niveau der Erstinbetriebnahme.
Siehe auch: Photovoltaik Förderung 2026 · Lohnt sich Photovoltaik 2026? · Solarspitzengesetz erklärt · PV-Rechner
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