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Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Tabellen & Rechenbeispiele

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze für Teil- & Volleinspeisung, Degressions-Fahrplan, Rechenbeispiele für 5 & 10 kWp und Wirtschaftlichkeitsvergleich.

~15 Min. Lesezeit Von Solantiq Redaktion

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Tabellen & Rechenbeispiele

Die Einspeisevergütung ist das Herzstück der PV-Förderung in Deutschland: Sie garantiert Ihnen für 20 Jahre einen festen Preis für jede Kilowattstunde, die Sie ins Stromnetz einspeisen. In diesem Guide finden Sie alle aktuellen Vergütungssätze, den Degressions-Fahrplan, konkrete Rechenbeispiele und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse: Wann lohnt sich Einspeisung – und wann ist Eigenverbrauch die bessere Wahl?

Aktuelle Vergütungssätze 2026

Die folgende Tabelle zeigt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die im 1. Halbjahr 2026 (ab 1. Februar 2026) in Betrieb genommen werden:

Einspeisevergütung für Inbetriebnahme Q1/Q2 2026 | Quelle: Bundesnetzagentur | Halbjährliche Degression von 1 %
AnlagengrößeTeileinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Bis 10 kWp7,7812,35
10–40 kWp (Anteil)6,7310,35
40–100 kWp (Anteil)5,5010,35

Teileinspeisung vs. Volleinspeisung

Die Wahl des Einspeisemodells hat erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage. Hier der direkte Vergleich:

Teileinspeisung

Überschusseinspeisung

Wirkungsgrad
Vorteile
  • Eigenverbrauch spart ~32 ct/kWh (4× mehr als Vergütung)
  • Höhere Gesamtrendite für die meisten Haushalte
  • Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen
  • Wirtschaftlicher mit Batteriespeicher
Nachteile
  • Niedrigere Vergütung pro eingespeiste kWh
  • Eigenverbrauchsquote schwankt saisonal
Ideal für

Einfamilienhäuser mit Tagesverbrauch (Standard)

Volleinspeisung

Komplette Netzeinspeisung

Wirkungsgrad
Vorteile
  • Höhere Vergütung: 12,35 ct/kWh (bis 10 kWp)
  • Einfacher – kein Eigenverbrauch nötig
  • Lohnt sich bei sehr großen Dachflächen
  • Kombinierbar: Teils Teil-, teils Volleinspeisung auf zwei Anlagen
Nachteile
  • Keine Stromkostenersparnis durch Eigenverbrauch
  • Volles Strompreisrisiko bleibt bestehen
  • Wirtschaftlich meist schlechter als Teileinspeisung
Ideal für

Große Dachflächen mit niedrigem Eigenverbrauch

Rechenbeispiel: Teil- vs. Volleinspeisung (10 kWp)

Vergleich Teileinspeisung vs. Volleinspeisung | 10 kWp, 950 kWh/kWp, 30 % Eigenverbrauch, Strompreis 32 ct/kWh
PositionTeileinspeisungVolleinspeisung
Jahresertrag9.500 kWh9.500 kWh
Eigenverbrauch (30 %)2.850 kWh
Netzeinspeisung6.650 kWh9.500 kWh
Vergütungssatz7,78 ct/kWh12,35 ct/kWh
Einspeisevergütung/Jahr517 EUR1.173 EUR
Ersparnis Eigenverbrauch (~32 ct/kWh)912 EUR
Gesamteinnahmen/Jahr1.429 EUR1.173 EUR

Degressions-Fahrplan: So sinkt die Vergütung

Seit Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 % (§ 49 EEG). Das bedeutet: Je früher Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, desto höher ist die Vergütung, die Ihnen für 20 Jahre garantiert wird.

Degressions-Fahrplan Einspeisevergütung | Quelle: Bundesnetzagentur, § 49 EEG | Prognose ab Aug 2026
ZeitraumTeileinsp. ≤10 kWpVolleinsp. ≤10 kWpÄnderung
Feb–Jul 20248,11 ct12,87 ctStartpunkt
Aug 2024–Jan 20258,03 ct12,73 ct−1 %
Feb–Jul 20257,94 ct12,60 ct−1 %
Aug 2025–Jan 20267,86 ct12,47 ct−1 %
Feb–Jul 20267,78 ct12,35 ct−1 %
Aug 2026–Jan 20277,71 ct12,23 ct−1 % (Prognose)
Feb–Jul 20277,63 ct12,11 ct−1 % (Prognose)
Einspeisevergütung: Halbjährliche Degression (Teileinspeisung ≤10 kWp)
Feb 20248,11 ct/kWh
Aug 20248,03 ct/kWh
Feb 20257,94 ct/kWh
Aug 20257,86 ct/kWh
Feb 20267,78 ct/kWh
Aug 20267,71 ct/kWh
Feb 20277,63 ct/kWh

Halbjährliche Absenkung um 1 % seit Februar 2024 | Quelle: Bundesnetzagentur

Historische Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist seit ihrer Einführung mit dem EEG im Jahr 2000 kontinuierlich gesunken – von über 50 ct/kWh auf heute unter 8 ct/kWh. Dieser Rückgang spiegelt die drastisch gesunkenen Kosten für Solarmodule wider.

Einspeisevergütung für Neuanlagen ≤10 kWp (Teileinspeisung) – historische Entwicklung
201039,14 ct/kWh
201224,43 ct/kWh
201412,88 ct/kWh
201612,31 ct/kWh
201811,83 ct/kWh
20209,44 ct/kWh
20226,83 ct/kWh
20238,2 ct/kWh
20248,11 ct/kWh
20257,94 ct/kWh
20267,78 ct/kWh

Vergütungssätze zum Jahresbeginn für Neuanlagen ≤10 kWp | 2023 Anhebung durch EEG-Novelle | Quelle: Bundesnetzagentur

Wichtige Meilensteine

  • 2000: EEG-Einführung – erste Einspeisevergütung über 50 ct/kWh
  • 2004: EEG-Novelle – Vergütung bei ca. 57 ct/kWh (Höchststand)
  • 2012: Starke Degression – von 24 ct auf unter 20 ct in einem Jahr
  • 2014: Umstellung auf Ausschreibungsmodell für Großanlagen
  • 2022: Tiefststand bei 6,83 ct/kWh (Teileinspeisung)
  • 2023: EEG-Novelle – Anhebung auf 8,20 ct/kWh und Einführung höherer Volleinspeisung
  • 2024: Beginn der halbjährlichen 1 %-Degression
  • 2026: Aktuell 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung ≤10 kWp)

Rechenbeispiel: 5 kWp Anlage

Eine 5 kWp Anlage ist typisch für einen 2-Personen-Haushalt oder ein kleines Einfamilienhaus mit einem Jahresstromverbrauch von 3.000–4.000 kWh.

Rechenbeispiel 5 kWp Anlage | Strompreis 32 ct/kWh, Ertrag 950 kWh/kWp, Teileinspeisung
PositionOhne SpeicherMit 5 kWh Speicher
Anlagengröße5 kWp5 kWp + 5 kWh Speicher
Jahresertrag4.750 kWh4.750 kWh
Eigenverbrauchsquote30 % (1.425 kWh)65 % (3.088 kWh)
Netzeinspeisung3.325 kWh1.663 kWh
Einspeisevergütung/Jahr259 EUR129 EUR
Ersparnis Eigenverbrauch/Jahr456 EUR988 EUR
Gesamtertrag/Jahr715 EUR1.117 EUR
Ertrag über 20 Jahre14.300 EUR22.340 EUR

Rechenbeispiel: 10 kWp Anlage

Eine 10 kWp Anlage ist der Standard für ein Einfamilienhaus mit 4 Personen und einem Jahresverbrauch von 4.000–5.000 kWh.

Rechenbeispiel 10 kWp Anlage | Strompreis 32 ct/kWh, Ertrag 950 kWh/kWp, Teileinspeisung
PositionOhne SpeicherMit 10 kWh Speicher
Anlagengröße10 kWp10 kWp + 10 kWh Speicher
Jahresertrag9.500 kWh9.500 kWh
Eigenverbrauchsquote30 % (2.850 kWh)65 % (6.175 kWh)
Netzeinspeisung6.650 kWh3.325 kWh
Einspeisevergütung/Jahr517 EUR259 EUR
Ersparnis Eigenverbrauch/Jahr912 EUR1.976 EUR
Gesamtertrag/Jahr1.429 EUR2.235 EUR
Ertrag über 20 Jahre28.580 EUR44.700 EUR

Eigenverbrauch vs. Einspeisung: Was lohnt sich mehr?

Die Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh ist deutlich niedriger als der aktuelle Haushaltsstrompreis von rund 32 ct/kWh. Das bedeutet: Jede kWh Eigenverbrauch spart Ihnen rund 4-mal so viel wie die Einspeisung einbringt.

Wirtschaftlicher Vergleich: Eigenverbrauch vs. Einspeisung
Eigenverbrauch (Ersparnis)32 ct/kWh
Volleinspeisung (≤10 kWp)12,35 ct/kWh
Teileinspeisung (≤10 kWp)7,78 ct/kWh

Eigenverbrauch spart ca. 32 ct/kWh – rund 4× mehr als die Teileinspeisung | Stand Februar 2026

Wann lohnt sich welches Modell?

SituationEmpfohlenes ModellBegründung
Einfamilienhaus mit TagesverbrauchTeileinspeisungEigenverbrauch spart am meisten
EFH mit Speicher und E-AutoTeileinspeisungEigenverbrauch bis 80 % möglich
Große Dachfläche, kaum EigenverbrauchVolleinspeisungHöhere Vergütung maximiert den Ertrag
Gewerbe mit hohem TagesverbrauchTeileinspeisungDirekte Stromkostenreduktion
Vermietetes GebäudeVolleinspeisung oder MieterstromKein eigener Verbrauch vor Ort
Zweitanlage auf gleichem DachVolleinspeisungKombination beider Modelle möglich

Auswirkungen des Solarspitzengesetzes

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz, das die Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen betrifft:

  • Alle Anlagen ab 2 kWp mit Smart Meter: Keine Vergütung während Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse
  • Alle Anlagen ab 2 kWp ohne Smart Meter: 60%-Einspeisebegrenzung (§ 9 Abs. 2 EEG) — praktischer Verlust für Hausanlagen nur 1–5%
  • Balkonkraftwerke bis 2 kW/800 VA: Nicht betroffen
Auswirkungen des Solarspitzengesetzes auf die Einspeisevergütung | Quelle: BMWK, Bundesnetzagentur
AnlagengrößeBetroffen?Geschätzte AuswirkungEmpfehlung
< 25 kWpNeinKeine EinbußenKeine Maßnahme nötig
25–100 kWp (mit Smart Meter)Teilweise5–15 % weniger EinspeisungEigenverbrauch erhöhen
25–100 kWp (ohne Smart Meter)JaBis zu 40 % VerlustSmart Meter installieren!
> 100 kWpJa10–20 % weniger EinspeisungDirektvermarktung prüfen

Die Anzahl negativer Strompreisstunden nimmt zu: 2024 gab es bereits 468 Stunden, 2025 über 500 Stunden – Tendenz steigend. Für typische Einfamilienhaus-Anlagen unter 25 kWp hat dies jedoch keine Auswirkung auf die Einspeisevergütung.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Guide zum Solarspitzengesetz.

Einspeisevergütung richtig beantragen

Die Einspeisevergütung müssen Sie nicht extra beantragen – sie wird automatisch gewährt, wenn Sie Ihre Anlage korrekt anmelden:

  1. Anlage installieren und in Betrieb nehmen lassen
  2. Marktstammdatenregister: Anlage innerhalb eines Monats registrieren (marktstammdatenregister.de)
  3. Einspeisemodell wählen: Teileinspeisung oder Volleinspeisung bei der Registrierung angeben
  4. Netzbetreiber: Wird automatisch informiert und schließt den Einspeisevertrag
  5. Vergütung: Auszahlung erfolgt monatlich oder jährlich durch den Netzbetreiber

Ihre individuelle Berechnung

Die Rechenbeispiele geben einen guten Überblick – aber jede Anlage ist anders. Faktoren wie Dachausrichtung, Neigung, Verschattung und Ihr individuelles Verbrauchsprofil beeinflussen den tatsächlichen Ertrag erheblich.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Die Einspeisevergütung beträgt 2026 bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp) bzw. 6,73 ct/kWh (10–40 kWp). Bei Volleinspeisung sind es 12,35 ct/kWh (bis 10 kWp) bzw. 10,35 ct/kWh (10–40 kWp). Die Sätze sinken halbjährlich um 1 %.

Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?

Bei der Teileinspeisung verbrauchen Sie einen Teil des Solarstroms selbst und speisen den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Strom ins Netz eingespeist. Die Volleinspeisung bietet höhere Vergütungssätze (12,35 vs. 7,78 ct/kWh), aber der Eigenverbrauch spart mit ~32 ct/kWh deutlich mehr pro kWh.

Wie lange wird die Einspeisevergütung garantiert?

Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme plus das Inbetriebnahmejahr garantiert. Der Vergütungssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant – wer 2026 installiert, erhält die 2026er Sätze bis 2046.

Wann sinkt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung sinkt seit Februar 2024 halbjährlich um 1 % (jeweils zum 1. Februar und 1. August). Die nächste Absenkung erfolgt am 1. August 2026 auf dann 7,71 ct/kWh (Teileinspeisung ≤10 kWp). Je früher Sie installieren, desto höher Ihre garantierte Vergütung.

Lohnt sich Eigenverbrauch oder Einspeisung mehr?

Eigenverbrauch lohnt sich wirtschaftlich deutlich mehr: Jede selbst verbrauchte kWh spart ca. 32 ct Stromkosten, während die Einspeisevergütung nur 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) beträgt. Eigenverbrauch ist also rund 4-mal so rentabel wie die Einspeisung.

Was passiert mit der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen?

Durch das Solarspitzengesetz (seit Feb. 2025) entfällt die Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen für Anlagen ab 25 kWp. Typische Hausanlagen unter 25 kWp sind davon nicht betroffen und erhalten weiterhin die volle Vergütung.

Kann ich zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Der Antrag muss vor dem 1. Dezember beim Netzbetreiber eingereicht werden. Die neue Vergütungskategorie gilt dann ab dem 1. Januar des Folgejahres. Der Vergütungssatz ändert sich beim Wechsel nicht – er bleibt auf dem Niveau der Erstinbetriebnahme.



Siehe auch: Photovoltaik Förderung 2026 · Lohnt sich Photovoltaik 2026? · Solarspitzengesetz erklärt · PV-Rechner

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