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Photovoltaik Steuererklärung 2026: Der komplette Steuer-Guide für PV-Besitzer

PV-Anlage & Steuern 2026: Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp, 0% MwSt, Sonder-AfA 30%, Gewerbesteuer. Schritt-für-Schritt.

~16 Min. Lesezeit Von Solantiq Redaktion

Photovoltaik Steuererklärung 2026: Der komplette Steuer-Guide

Steuer-Überblick für PV-Anlagen 2026

SteuerartRegelung 2026Betrifft Sie?
EinkommensteuerBefreit bis 30 kWp (§ 3 Nr. 72 EStG)Nein — steuerfrei
Umsatzsteuer (Kauf)0% auf Module, Speicher, InstallationNein — bereits 0%
Umsatzsteuer (Einspeisung)Kleinunternehmerregelung automatischNein — keine Abgabe
GewerbesteuerFreibetrag 24.500 EURNein — weit unter Freibetrag
GrundsteuerPV-Anlage erhöht Grundsteuer nichtNein
Sonder-AfA 30%Juli 2025 – Dez 2027 (nur Gewerbe)Nur für Gewerbetreibende

1. Einkommensteuer: Befreiung bis 30 kWp

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 gilt § 3 Nr. 72 EStG:

Einnahmen aus PV-Anlagen sind steuerfrei, wenn:

  • Die Anlage auf einem Einfamilienhaus (oder Nebengebäude) installiert ist
  • Die installierte Leistung maximal 30 kWp beträgt
  • Bei Mehrfamilienhäusern: maximal 15 kWp pro Wohneinheit

Was ist steuerfrei?

  • Einspeisevergütung
  • Vergütung aus Direktvermarktung
  • Einnahmen aus Mieterstrom
  • Entnahme von Strom für den Eigenverbrauch (kein geldwerter Vorteil)

Was bedeutet das praktisch?

SituationVor 2023Seit 2023
Anlage G / EÜR ausfüllenJaNein
GewinnermittlungJaEntfällt
Umsatzsteuer-VoranmeldungOft jaNein
Abschreibung geltend machenJa (20 Jahre AfA)Nein (steuerfrei = keine Werbungskosten)

2. Umsatzsteuer: 0% auf Kauf und Installation

Seit Januar 2023 gilt ein Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) auf:

  • Solarmodule
  • Wechselrichter
  • Batteriespeicher
  • Installation und Montage
  • Unterkonstruktion und Zubehör

Was ist eingeschlossen?

Produkt / Leistung0% MwSt?Bedingung
SolarmoduleJaImmer
WechselrichterJaImmer
BatteriespeicherJaImmer
Installation / MontageJaZusammen mit PV
WallboxNein (19%)Laut BMF kein wesentlicher PV-Bestandteil
Gerüst, Kabel, ZählerkastenJaAls Teil der PV-Installation
DachsanierungNein (19%)Eigenständige Bauleistung

Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung

Für die Einspeisevergütung gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) automatisch:

  • Jahresumsatz unter 25.000 EUR → keine Umsatzsteuer abführen
  • Keine Umsatzsteuererklärung nötig
  • Kein Vorsteuerabzug (brauchen Sie nicht, da 0% MwSt beim Kauf)

Für typische Hausdachanlagen (5–15 kWp, 300–1.200 EUR Einspeise-Einnahmen/Jahr) ist die Grenze nie relevant.

3. Gewerbesteuer: Freibetrag schützt

Formal betreiben Sie mit einer PV-Anlage ein Gewerbe. Aber:

  • Gewerbesteuer-Freibetrag: 24.500 EUR/Jahr
  • Typische PV-Einnahmen: 300–1.500 EUR/Jahr → weit unter dem Freibetrag
  • In der Praxis: Keine Gewerbesteuer für Hausdachanlagen

Gewerbeanmeldung: Wann nötig?

SituationGewerbeanmeldung nötig?
Hausdachanlage ≤30 kWp, nur Eigenverbrauch + EinspeisungNein (meist)
Hausdachanlage ≤30 kWp mit MieterstromKann nötig sein — beim Finanzamt nachfragen
Anlage >30 kWpJa
Gewerbliche Nutzung (Vermietung, Mieterstrom-Modell)Ja

4. Degressive AfA für Gewerbetreibende

Von Juli 2025 bis Dezember 2027 können Gewerbetreibende die degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) für PV-Anlagen nutzen:

  • Maximal 15% im ersten Jahr (3x lineare Rate von 5%, gedeckelt bei 30% — aber PV hat 20 Jahre Nutzungsdauer, daher 3×5% = 15%)
  • Zusätzlich: Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG (bis zu 40% über 5 Jahre) für Betriebe mit Vorjahresgewinn unter 200.000 EUR
  • Nur für gewerblich genutzte Anlagen — nicht für steuerbefreite Privatanlagen unter 30 kWp

Rechenbeispiel: 30-kWp-Gewerbeanlage

PositionBetrag
Anschaffungskosten (30 kWp × 1.300 EUR)39.000 EUR
Degressive AfA 15% (Jahr 1)5.850 EUR
Sonderabschreibung § 7g (20% im Jahr 1)7.800 EUR
Gesamte Abschreibung Jahr 113.650 EUR
Steuerersparnis bei 42% Grenzsteuersatz5.733 EUR

Für wen lohnt sich die Sonder-AfA?

  • Gewerbetreibende mit hohem zu versteuerndem Einkommen
  • Vermieter mit PV auf Mehrfamilienhäusern (>15 kWp/Wohneinheit)
  • Landwirte mit Scheunendach- oder Freiflächenanlagen
  • Nicht für private Hausdachanlagen ≤30 kWp (diese sind bereits steuerfrei)

5. Schritt-für-Schritt: Was müssen Sie tun?

Privatanlage bis 30 kWp (Einfamilienhaus)

  1. Bei Inbetriebnahme: Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen
  2. Fragebogen vom Finanzamt: Einkommensteuerbefreiung + Kleinunternehmerregelung ankreuzen (Elster)
  3. Fertig — keine jährliche Steuererklärung für die PV nötig

Anlage über 30 kWp oder gewerblich

  1. Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
  2. Fragebogen steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Elster)
  3. Jährlich: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) in der Steuererklärung
  4. Jährlich: Anlage G (Gewerbeeinkünfte) — oder Anlage V bei Vermietung
  5. Optional: Umsatzsteuererklärung (wenn nicht Kleinunternehmer)
  6. Sonder-AfA 30% in der Anlage EÜR oder Bilanz geltend machen

Häufige Fehler vermeiden

FehlerRichtig
„Ich muss ein Gewerbe anmelden”Bis 30 kWp meist nicht nötig
„Ich kann die Anlage absetzen”Nicht bei steuerfreien Anlagen — Abschreibung nur bei Gewerbe
„Ich muss Umsatzsteuer abführen”Nein — Kleinunternehmerregelung greift automatisch
„Die 0% MwSt muss ich beantragen”Nein — der Installateur berechnet automatisch 0%
„Sonder-AfA gilt für meine 10-kWp-Anlage”Nur für gewerblich genutzte Anlagen, nicht für steuerbefreite

Quellenangaben

  • § 3 Nr. 72 EStG: Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp
  • § 12 Abs. 3 UStG: Nullsteuersatz auf Solarmodule, Speicher, Installation
  • § 19 UStG: Kleinunternehmerregelung (Umsatzgrenze 25.000 EUR)
  • § 7 Abs. 2 EStG: Degressive AfA (max. 15% für PV, Juli 2025 – Dezember 2027)
  • § 7g Abs. 5 EStG: Sonderabschreibung für KMU (bis 40% über 5 Jahre)
  • § 11 GewStG: Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 EUR

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