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Balkonkraftwerk anmelden 2026: Schritt-für-Schritt Anleitung

So melden Sie Ihr Balkonkraftwerk korrekt an – Marktstammdatenregister Walkthrough, Bundesland-Anforderungen und Vermieter-Vorlage.

~12 Min. Lesezeit Von Solantiq Redaktion

Seit der Reform 2024 ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks deutlich einfacher geworden. In diesem Guide erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Steckersolargerät korrekt im Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden – mit bundesland-spezifischen Hinweisen und Vorlagen.

Was hat sich 2024/2025 geändert?

Die Bundesregierung hat die Anmeldung für Balkonkraftwerke erheblich vereinfacht:

AspektVor 2024Seit 2024
AnmeldungenMaStR + NetzbetreiberNur MaStR
ZählertypZweirichtungszähler erforderlichAuch alte Ferraris-Zähler erlaubt (vorübergehend)
SteckverbindungWieland-Stecker empfohlenSchuko-Stecker ausdrücklich erlaubt
Einspeiseleistung600 W Maximum800 W Maximum
ModulleistungKeine VorgabeBis 2.000 Wp erlaubt
VermieterZustimmung oft nötigPrivilegierte Maßnahme (WEG-Reform)

Bundesland-spezifische Anforderungen

Die grundlegende Anmeldung ist bundesweit gleich. Einige Bundesländer haben jedoch zusätzliche Regelungen oder bieten spezielle Förderprogramme:

Schritt-für-Schritt: Anmeldung im Marktstammdatenregister

Der folgende Assistent führt Sie durch alle Schritte der Anmeldung. Sie können jeden Schritt als erledigt markieren:

Schritt 1 von 50 von 5 erledigt

1. Benutzerkonto erstellen

ca. 5-10 Minuten

Registrieren Sie sich auf dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

  1. 1Gehen Sie zu marktstammdatenregister.de
  2. 2Klicken Sie auf „Registrierung" oben rechts
  3. 3Wählen Sie „Privatperson" als Kontotyp
  4. 4Geben Sie Name, Adresse und E-Mail ein
  5. 5Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse über den Aktivierungslink
Tipp: Verwenden Sie eine E-Mail-Adresse, auf die Sie langfristig Zugriff haben – sie wird für Benachrichtigungen genutzt.

Detaillierte Anleitung

Schritt 1: Benutzerkonto erstellen

Besuchen Sie das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Klicken Sie oben rechts auf „Registrierung” und wählen Sie „Privatperson” als Kontotyp.

Benötigte Daten:

  • Vor- und Nachname
  • Postadresse (Wohnanschrift)
  • E-Mail-Adresse (für Aktivierung und Benachrichtigungen)
  • Telefonnummer (optional)

Schritt 2: Stromerzeugungsanlage registrieren

Nach dem Login wählen Sie „Einheit registrieren” und dann „Stromerzeugungseinheit”. Wichtige Eingaben:

  • Energieträger: Solare Strahlungsenergie
  • Anlagentyp: Steckersolargerät (Balkonanlage)
  • Standort: Adresse des Installationsorts

Schritt 3: Technische Daten eintragen

EingabefeldBeispiel (800W System)Wo finden?
Bruttoleistung (kWp)0,8 kWpDatenblatt der Module
Wechselrichterleistung (kW)0,8 kWTypenschild Wechselrichter
Inbetriebnahmedatum15.01.2026Tag der ersten Einspeisung
Nettonennleistung (kW)0,8 kWWechselrichter-Ausgangsleistung
AusrichtungSüd (180°)Kompass-App oder Gebäudeplan
Neigungswinkel35°Montageanleitung

Schritt 4: Standort und Zähler

Geben Sie den genauen Installationsort an. Die Adresse muss mit dem Stromanschluss übereinstimmen.

Schritt 5: Abschluss

Prüfen Sie alle Angaben und bestätigen Sie die Anmeldung. Sie erhalten eine MaStR-Nummer – diese ist Ihre offizielle Registrierungsnummer. Der Netzbetreiber wird automatisch informiert.

Vermieter-Erlaubnis

Seit der WEG-Reform 2024 ist die Installation eines Balkonkraftwerks eine privilegierte Maßnahme. Das bedeutet:

  • Eigentümer in WEG: Können die Installation per Mehrheitsbeschluss durchsetzen
  • Mieter: Haben grundsätzlich Anspruch auf Erlaubnis des Vermieters
  • Der Vermieter kann nur bei triftigem Grund ablehnen (z.B. Denkmalschutz, Statik)

Muster-Anschreiben für Vermieter

Das folgende Muster können Sie als Vorlage für Ihr Anschreiben verwenden:

Betreff: Mitteilung über Installation eines Steckersolargeräts

Sehr geehrte/r [Vermieter/Hausverwaltung],

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ich beabsichtige, ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) an meinem Balkon/meiner Terrasse zu installieren.

Technische Daten:

  • Modulleistung: [z.B. 800 Wp]
  • Wechselrichterleistung: [z.B. 800 W]
  • Montage: [z.B. Balkongeländer, Aufständerung]

Gemäß § 554 BGB (WEG-Reform 2024) handelt es sich um eine privilegierte bauliche Veränderung. Die Anlage wird fachgerecht montiert und verändert die Gebäudesubstanz nicht. Bei Auszug wird die Anlage rückstandsfrei entfernt.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister werde ich selbst vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]

Häufige Fehler vermeiden

Häufiger FehlerMögliche FolgeSo vermeiden
Keine Anmeldung im MaStRBußgeld möglichInnerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme anmelden
Falsche LeistungsangabeRückfragen, NeuanmeldungDatenblätter vor dem Ausfüllen bereitlegen
Falsches InbetriebnahmedatumFehlerhafte EinspeisevergütungDatum der ersten tatsächlichen Einspeisung verwenden
Wechselrichter über 800WErweiterte AnmeldepflichtenWechselrichter auf 800W begrenzt wählen
Zählernummer vergessenAnmeldung unvollständigStromabrechnung oder Zählerschrank vorab prüfen

Netzbetreiber-Benachrichtigung

Checkliste vor der Anmeldung

Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Unterlagen und Informationen bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass (für die Registrierung)
  • Datenblätter der Solarmodule (Leistung in Wp)
  • Datenblatt des Wechselrichters (Leistung in W)
  • Zählernummer oder Zählpunktbezeichnung
  • Adresse des Installationsorts
  • Geplantes oder tatsächliches Inbetriebnahmedatum
PortalZweckWebadresse
MarktstammdatenregisterAnmeldung der Anlagemarktstammdatenregister.de
BundesnetzagenturOffizielle Informationenbundesnetzagentur.de
VerbraucherzentraleUnabhängige Beratungverbraucherzentrale.de/steckersolar
DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie)Technische Standardspvplug.de

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist gesetzlich verpflichtend. Die Anmeldung ist kostenlos und kann online durchgeführt werden. Bei Nichtanmeldung droht ein Bußgeld.

Wie lange dauert die Anmeldung?

Die reine Online-Anmeldung dauert ca. 20-30 Minuten. Planen Sie zusätzlich Zeit für die E-Mail-Bestätigung ein (kommt meist innerhalb weniger Minuten). Die Bearbeitung durch den Netzbetreiber erfolgt automatisch.

Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters?

Seit der WEG-Reform 2024 ist die Installation eines Balkonkraftwerks eine privilegierte bauliche Veränderung. Der Vermieter kann nur bei triftigem Grund ablehnen. Wir empfehlen dennoch, den Vermieter vorab schriftlich zu informieren.

Was ist, wenn mein Zähler rückwärts läuft?

Alte Ferraris-Zähler dürfen vorübergehend rückwärts laufen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, innerhalb von 4 Monaten einen Zweirichtungszähler einzubauen – kostenlos für Sie.

Kann ich mein Balkonkraftwerk nachträglich anmelden?

Ja, eine Nachmeldung ist jederzeit möglich. Geben Sie als Inbetriebnahmedatum das tatsächliche Datum der ersten Einspeisung an. Die Anmeldepflicht besteht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.

Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist bundesweit einheitlich. Unterschiede gibt es bei landesspezifischen Förderprogrammen und der Solarpflicht für Neubauten. Nutzen Sie unseren Bundesland-Selektor oben für Details.


Zuletzt aktualisiert: Januar 2026. Quellen: Bundesnetzagentur, Solarpaket I (2024), WEG-Reform 2024, Verbraucherzentrale.

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