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Einspeisevergütung Ende 2027: Jetzt noch 20 Jahre feste Vergütung sichern

Einspeisevergütung endet 2027 für Neuanlagen. CfD statt feste Vergütung — was das bedeutet und warum 2026 das letzte Jahr ist.

~14 Min. Lesezeit Von Solantiq Redaktion

Einspeisevergütung Ende 2027: Jetzt noch 20 Jahre feste Vergütung sichern

Was passiert ab 2027?

Die aktuelle EEG-Reform sieht einen fundamentalen Systemwechsel vor. Der Hintergrund ist auch europarechtlich: Ab dem 17. Juli 2027 schreibt die EU-Strommarktreform für neue Förderungen zweiseitige Differenzverträge (CfD) vor. Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (Stand Frühjahr 2026) sieht zudem vor, die Direktvermarktungspflicht auf alle Anlagengrößen auszuweiten und Mehrerlöse in Hochpreisphasen teilweise abzuschöpfen:

Bis Ende 2026 (aktuell)Ab 2027 (geplant)
VergütungsmodellFeste EinspeisevergütungContracts for Difference (CfD)
EinnahmenGarantiert, 20 Jahre festMarktbasiert, variabel
PlanbarkeitSehr hochMittel — abhängig von Marktpreisen
RisikoKein MarktrisikoMarktpreisrisiko (mit Absicherung)
EigenverbrauchWirtschaftlich attraktivNoch attraktiver (Hauptertrag)

Hintergrund: Warum der Wechsel?

Die feste Einspeisevergütung war der Motor des PV-Ausbaus in Deutschland. Doch mit steigendem PV-Anteil (aktuell über 90 GW installiert) und sinkenden Anlagenkosten sieht die Bundesregierung das System als nicht mehr zeitgemäß:

  • Marktintegration: PV-Strom soll stärker auf Marktsignale reagieren (Einspeisung senken bei negativen Preisen)
  • Kosteneffizienz: CfD-Modelle haben sich international bewährt (z.B. UK Offshore-Wind), in Deutschland aber noch nicht eingesetzt
  • EU-Konformität: Die EU-Strommarktreform 2024 favorisiert CfD als Förderinstrument

Was sind Contracts for Difference (CfD)?

Ein CfD funktioniert wie eine Preisversicherung mit Rückzahlungspflicht:

  1. Es wird ein Referenzpreis festgelegt (z.B. 8 ct/kWh)
  2. Liegt der Marktpreis unter dem Referenzpreis → Sie erhalten eine Ausgleichszahlung
  3. Liegt der Marktpreis über dem Referenzpreis → Sie zahlen die Differenz zurück
Marktszenario
Marktpreis
CfD-Referenzpreis
Ergebnis
Ihre Einnahme
Niedriger Marktpreis4 ct/kWh8 ct/kWh+4 ct Ausgleich8 ct/kWh
Marktpreis = Referenz8 ct/kWh8 ct/kWh0 ct — kein Ausgleich8 ct/kWh
Hoher Marktpreis12 ct/kWh8 ct/kWh–4 ct Rückzahlung8 ct/kWh
Negativer Marktpreis–2 ct/kWh8 ct/kWh+10 ct Ausgleich8 ct/kWh

Was der Juli-Entwurf für Kleinanlagen vorsieht

Aktualisierung 30. Juli 2026: Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen – gemeinsam mit dem Netzanschlusspaket. Damit sind mehrere der lange offenen Fragen beantwortet. Bundestag und Bundesrat entscheiden im September 2026, die EU-Kommission muss beihilferechtlich zustimmen; das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant. Beschlossen wurden:

  • Übergangszahlung statt Abbruchkante: Neue Anlagen unter 25 kW erhalten für Inbetriebnahmen zwischen 2027 und 2029 eine zeitlich befristete, gestaffelte Zahlung, bevor die Direktvermarktung greift.
  • Bonus für kleine Anlagen: Für Anlagen unter 25 kW ein Zuschlag von 1,5 ct/kWh über vier Jahre.
  • Direktvermarktungspflicht ab 25 kW statt bisher 100 kWp.
  • Bestandsschutz ausdrücklich bestätigt: Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 behalten ihre 20-jährige Vergütung unverändert.
  • 50-%-Einspeisebegrenzung für Dachanlagen wird weiterhin diskutiert.

Damit ist die Richtung klar, die zentrale Schwäche für Hausdachanlagen aber nicht behoben: Nach Ablauf der Übergangszahlung bleibt der schwankende Marktwert Solar (Jahresprognose 2026: 4–5 ct/kWh), von dem bei kleinen Anlagen nach den Gebühren der Direktvermarkter nichts übrig bleibt. Wir haben das durchgerechnet: Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen.

Feste Vergütung vs. CfD vs. Direktvermarktung

Kriterium
Feste Vergütung (bis 2026)
CfD (ab 2027)
Direktvermarktung
Vergütungshöhe7,78 ct/kWh (≤10 kWp)Ca. 6–10 ct/kWh (geschätzt)Marktpreis (Ø 5–8 ct/kWh 2025)
Planbarkeit20 Jahre garantiertReferenzpreis mit SchwankungenKeine Garantie
VerwaltungKeine — automatischNoch unklar für KleinanlagenAggregator nötig, Gebühren
MarktrisikoKein RisikoGering (Referenzpreis als Boden)Volles Marktrisiko
Für wen?Alle Anlagen bis 100 kWpVoraussichtlich alle NeuanlagenAb 100 kWp wirtschaftlich sinnvoll

Was bedeutet das für den Eigenverbrauch?

Unabhängig vom Vergütungsmodell bleibt der Eigenverbrauch der größte Hebel:

  • Eingesparter Strombezug: rund 31 ct/kWh (Strompreis Bestandskunden, Juni 2026) — das ist rund 4x mehr als jede Einspeisevergütung
  • Eigenverbrauch ist modellunabhängig: Ob feste Vergütung, CfD oder Direktvermarktung — der eingesparte Strom zählt immer gleich

Für typische Einfamilienhaus-Anlagen mit 60–80% Eigenverbrauch (mit Speicher) kommen nur 20–40% der Erzeugung überhaupt in die Einspeisung. Die Reform betrifft also nur diesen Rest — der Großteil Ihrer Rendite bleibt unverändert.

Am deutlichsten zeigt sich das beim Balkonkraftwerk: Dort wird eingespeister Überschuss schon heute gar nicht vergütet — ein Mini-Solargerät rechnet sich zu 100% über den Eigenverbrauch. Die EEG-2027-Reform ändert für Balkonkraftwerke also praktisch nichts. Wer ohne eigenes Dach oder mit kleinem Budget einsteigen will, fährt damit unabhängig von der Vergütungsdebatte: Der Balkonkraftwerk-Ertragsrechner zeigt Ertrag und Ersparnis fürs 800-Watt-Set.

Timeline: So schaffen Sie die Inbetriebnahme 2026

Wenn Sie sich die feste Vergütung sichern wollen, sollten Sie jetzt handeln. Hier der realistische Zeitplan:

PhaseDauerDeadline für IBN 31.12.2026
Angebote einholen und vergleichen2–4 WochenBis Juli 2026
Beauftragung und Planung1–2 WochenBis August 2026
Lieferung Module & Wechselrichter4–8 WochenBis Oktober 2026
Installation auf dem Dach2–5 TageBis November 2026
Elektrikerarbeiten, Zählersetzen1–2 WochenBis November 2026
Netzanmeldung beim Netzbetreiber2–6 WochenBis Dezember 2026
InbetriebnahmeSpätestens 31.12.2026

Auswirkungen nach Anlagengröße

AnlagengrößeTypischer BetreiberAuswirkung der Reform
3–5 kWpKleine Dachanlagen, ReihenhäuserGering — hoher Eigenverbrauch, wenig Einspeisung
8–12 kWpStandard-EinfamilienhausModerat — 20–40% Einspeisung betroffen
15–25 kWpGroßes Dach, ZweifamilienhausSpürbar — mehr Einspeisung, CfD-Modell relevant
25–100 kWpGewerbe, MehrfamilienhausDeutlich — große Einspeisemengen, Marktintegration nötig

Handlungsempfehlungen

1. Sie planen eine PV-Anlage

Handeln Sie jetzt. Bis Ende 2026 installiert bedeutet:

  • 20 Jahre feste Vergütung — garantiert, planbar, risikofrei
  • Historisch niedrige Preise: 1.100–1.700 EUR/kWp
  • 0% MwSt auf Module, Speicher und Installation
  • KfW-Kredit 270 mit günstigen Konditionen

2. Sie haben bereits eine PV-Anlage (vor 2027)

Keine Sorge. Ihre feste Vergütung bleibt für 20 Jahre bestehen. Die Reform betrifft nur Neuanlagen ab 2027. Prüfen Sie aber, ob eine Erweiterung oder ein Speicher-Nachrüstung sinnvoll wäre — solange noch die feste Vergütung gilt.

3. Sie warten auf das CfD-Modell

Wer bewusst auf 2027 wartet, sollte bedenken:

  • Der CfD-Referenzpreis wird voraussichtlich niedriger als die aktuelle feste Vergütung sein
  • Die genauen Konditionen für Kleinanlagen sind noch nicht finalisiert
  • PV-Anlagenpreise könnten 2027 steigen (China-VAT-Rebate-Wegfall, Nachfragespitzen)

Nutzen Sie den PV-Rechner, um Ihre individuelle Wirtschaftlichkeit zu berechnen — noch zu den aktuellen Konditionen 2026.

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