Photovoltaik Versicherung – So schützen Sie Ihre Solaranlage richtig
PV-Versicherung im Vergleich: Allgefahrenversicherung, Ertragsausfallschutz und Gebäudeversicherung. Mit Kosten, Checkliste und Praxis-Tipps für 2026.
Photovoltaik Versicherung – So schützen Sie Ihre Solaranlage richtig
Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition von 10.000 € und mehr. Sturm, Hagel, Blitzschlag oder technische Defekte können hohe Schäden verursachen. Der richtige Versicherungsschutz sichert Sie finanziell ab – doch welche Versicherung brauchen Sie wirklich?
Versicherungsarten im Überblick
Es gibt mehrere Versicherungsoptionen für PV-Anlagen. Je nach Risikoprofil und Anlagengröße empfiehlt sich eine unterschiedliche Kombination:
| Versicherungsart | Abgedeckte Risiken | Kosten/Jahr (10 kWp) | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Gebäudeversicherung | Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser | Aufpreis 20–50 € | ★★★ Pflicht – beim Versicherer melden |
| Allgefahrenversicherung | Alle Risiken inkl. Bedienfehler, Kurzschluss, Tierbiss, Diebstahl | 60–120 € | ★★★ Sehr empfehlenswert |
| Ertragsausfallversicherung | Entgangener Ertrag bei Anlagenausfall | 30–60 € | ★★☆ Sinnvoll bei großen Anlagen |
| Betreiber-Haftpflicht | Schäden an Dritten durch die PV-Anlage | 30–70 € | ★★★ Wichtig – Privathaftpflicht prüfen |
| Montageversicherung | Schäden während Installation | Einmalig 100–300 € | ★★☆ Installateur sollte versichert sein |
Gebäudeversicherung – Der Basisschutz
Die meisten Wohngebäudeversicherungen decken fest montierte PV-Anlagen als Gebäudebestandteil mit ab. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen:
Was ist abgedeckt?
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)
- Leitungswasser (bei Rohrbruch-Folgeschäden)
Was ist NICHT abgedeckt?
- Technische Defekte (Wechselrichter-Ausfall, Modulschäden)
- Bedienfehler und Fahrlässigkeit
- Diebstahl
- Tierbiss (Marder, Vögel)
- Überspannung (oft nur gegen Aufpreis)
- Ertragsausfall
Allgefahrenversicherung – Der Rundum-Schutz
Die PV-Allgefahrenversicherung (auch: Elektronikversicherung oder Photovoltaikversicherung) bietet den umfassendsten Schutz. Sie deckt grundsätzlich alle Gefahren ab, die nicht explizit ausgeschlossen sind.
Typisch abgedeckte Risiken
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer
- Kurzschluss und Überspannung
- Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehler
- Bedienfehler und Fahrlässigkeit
- Wasser und Feuchtigkeit
- Tierbiss (Marder, Nagetiere)
- Diebstahl und Vandalismus
- Schneedruck und Eislast
- Erdrutsch und Erdbeben
Typische Ausschlüsse
- Vorsätzliche Beschädigung
- Krieg und Terrorismus
- Kernenergie-Schäden
- Ästhetische Mängel (Verfärbungen ohne Leistungseinbuße)
- Normale Degradation und Verschleiß
Kosten der Allgefahrenversicherung
Die Prämie richtet sich nach Anlagengröße und Anschaffungswert:
| Anlagengröße | Anlagenwert (ca.) | Jahresprämie | Selbstbeteiligung |
|---|---|---|---|
| 5 kWp | 7.000–9.000 € | 40–80 € | 150–250 € |
| 10 kWp | 13.000–18.000 € | 60–120 € | 150–500 € |
| 15 kWp | 18.000–27.000 € | 90–160 € | 250–500 € |
| 10 kWp + Speicher | 20.000–30.000 € | 100–180 € | 250–500 € |
Ertragsausfallversicherung
Die Ertragsausfallversicherung ersetzt entgangene Einnahmen (Einspeisevergütung) und eingesparte Stromkosten (Eigenverbrauch), wenn Ihre Anlage wegen eines versicherten Schadens stillsteht.
Wann lohnt sie sich?
- Bei Volleinspeisung mit hoher Einspeisevergütung
- Bei großen Anlagen (ab 10 kWp) mit hohem Eigenverbrauch
- Wenn die Anlage finanziert ist und Raten weiterlaufen
- Bei langen Reparaturzeiten (Ersatzteile, Fachkräftemangel)
So wird die Entschädigung berechnet
Die meisten Versicherer ersetzen den täglichen Durchschnittsertrag basierend auf:
- Installierte Leistung (kWp)
- Standort-spezifischer Jahresertrag (kWh/kWp)
- Aktueller Strompreis bzw. Einspeisevergütung
- Abzüglich einer Karenzzeit (meist 2–3 Tage)
Beispiel: Eine 10 kWp Anlage mit 950 kWh/kWp erzeugt ca. 26 kWh/Tag. Bei 30 ct/kWh Eigenverbrauchswert sind das ca. 7,80 € pro Ausfalltag.
Betreiber-Haftpflichtversicherung
Als Betreiber einer PV-Anlage haften Sie für Schäden, die Ihre Anlage an Dritten verursacht. Beispiele:
- Brandschaden greift auf Nachbargebäude über
- Herabfallende Module verletzen Passanten
- Blendung durch Reflexion verursacht Unfall
Ist die private Haftpflicht ausreichend?
Für kleine Anlagen auf dem eigenen Dach (bis ca. 10 kWp) reicht die private Haftpflichtversicherung oft aus. Prüfen Sie:
- Ist der Betrieb einer PV-Anlage in Ihren Bedingungen eingeschlossen?
- Gilt der Schutz auch bei Einspeisung ins öffentliche Netz?
- Wie hoch ist die Deckungssumme?
Separate PV-Versicherung vs. Gebäudeversicherung
Eine häufige Frage: Reicht die erweiterte Gebäudeversicherung oder brauche ich eine separate PV-Police?
| Kriterium | Gebäudeversicherung (erweitert) | Separate PV-Allgefahren |
|---|---|---|
| Feuer, Sturm, Hagel | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Überspannung/Blitzschlag | ⚠️ Oft Zusatzbaustein | ✅ Ja |
| Technische Defekte | ❌ Nein | ✅ Ja |
| Diebstahl | ❌ Nein | ✅ Ja |
| Tierbiss | ❌ Nein | ✅ Ja |
| Bedienfehler | ❌ Nein | ✅ Ja |
| Ertragsausfall | ❌ Nein | ⚠️ Optional zubuchbar |
| Speicher eingeschlossen | ⚠️ Prüfen | ⚠️ Prüfen |
| Kosten/Jahr (10 kWp) | Aufpreis 20–50 € | 60–120 € |
| Geeignet für | Basisschutz, kleine Anlagen | Umfassender Schutz, alle Anlagen |
Checkliste: Was beim Versicherungsabschluss beachten
Nutzen Sie diese Checkliste, um den richtigen Versicherungsschutz zu finden:
Vor dem Abschluss prüfen
- Versicherungssumme: Entspricht sie dem Neuwert der Anlage (inkl. Montage)?
- Unterversicherungsverzicht: Ist ein Unterversicherungsverzicht enthalten?
- Selbstbeteiligung: Wie hoch ist die Selbstbeteiligung pro Schadenfall?
- Speicher: Ist der Batteriespeicher eingeschlossen?
- Allgefahren: Welche Risiken sind wirklich abgedeckt?
- Ausschlüsse: Gibt es problematische Ausschlüsse (z. B. Überspannung, Tierbiss)?
- Ertragsausfall: Ist eine Ertragsausfalldeckung enthalten oder zubuchbar?
- Laufzeit: Ist die Laufzeit flexibel (jährlich kündbar)?
- Nachmeldung: Können später hinzugefügte Komponenten (Speicher) nachgemeldet werden?
- GAP-Deckung: Wird bei Totalschaden der Neuwert oder Zeitwert ersetzt?
Nach der Installation melden
- ☐ Gebäudeversicherer über PV-Anlage informieren (Anlagengröße, Wert)
- ☐ Privathaftpflicht-Versicherer informieren
- ☐ Ggf. separate PV-Versicherung abschließen
- ☐ Alle Rechnungen und technische Datenblätter aufbewahren
- ☐ Fotos der Installation für den Schadensfall archivieren
Schadenfall: Was tun?
Wenn ein Schaden an Ihrer PV-Anlage eintritt:
Sofortmaßnahmen
- Sicherheit zuerst: Bei Brandgefahr oder beschädigten Kabeln Anlage sofort vom Netz trennen (Notschalter/Feuerwehrschalter)
- Schaden dokumentieren: Fotos und Videos des Schadens anfertigen
- Versicherer informieren: Schadensmeldung so schnell wie möglich (bei den meisten Versicherern innerhalb von 72 Stunden)
- Fachbetrieb beauftragen: Nur qualifizierte Elektriker sollten Reparaturen durchführen
- Kostenvoranschlag einholen: Vor der Reparatur Genehmigung des Versicherers abwarten (bei größeren Schäden)
Benötigte Unterlagen
- Kaufvertrag und Rechnung der PV-Anlage
- Technische Datenblätter der Module und des Wechselrichters
- Fotos der Anlage vor dem Schaden (Installations-Dokumentation)
- Fotos des Schadens
- Ggf. Polizeibericht (bei Diebstahl/Vandalismus)
- Ggf. Wetterbericht (bei Sturm/Hagel)
- Monitoring-Daten als Nachweis des Ertragsausfalls
Erfahrungsberichte und Fallstudien
Fallstudie 1: Hagelschaden in Süddeutschland
Situation: Eine 12 kWp Anlage (Baujahr 2024) wurde durch schweren Hagelschlag beschädigt. 8 von 30 Modulen zeigten Microrisse, der Ertrag sank um 15 %.
Versicherung: Allgefahrenversicherung mit Neuwertklausel Ergebnis: Versicherer übernahm den Austausch aller beschädigten Module (Neuwert: ca. 2.400 €) abzüglich 250 € Selbstbeteiligung. Ertragsausfall für 3 Wochen Reparaturzeit wurde mit ca. 180 € erstattet.
Fallstudie 2: Marderbiss an Kabeln
Situation: Ein Marder beschädigte Solarkabel auf dem Dach. Der Wechselrichter meldete Ertragsverlust, die Reparatur kostete 850 € (Gerüst + Elektrikerarbeit).
Versicherung: Nur Gebäudeversicherung (ohne PV-Zusatz) Ergebnis: Versicherer lehnte die Leistung ab – Tierbiss ist in der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Der Eigentümer musste die Kosten selbst tragen.
Lehre: Eine Allgefahrenversicherung hätte den Schaden übernommen.
Fallstudie 3: Wechselrichter-Defekt nach Garantieende
Situation: Nach 7 Jahren fiel der String-Wechselrichter (Wert: ca. 1.800 €) einer 8 kWp Anlage aus. Die Herstellergarantie war nach 5 Jahren abgelaufen.
Versicherung: Allgefahrenversicherung Ergebnis: Versicherer übernahm die Kosten für einen neuen Wechselrichter abzüglich Selbstbeteiligung und Abzug „Neu für Alt” (Zeitwertabzug je nach Vertrag).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich meine PV-Anlage versichern?
Es gibt in Deutschland keine Pflicht, eine PV-Anlage separat zu versichern. Allerdings ist die Meldung an den Gebäudeversicherer dringend empfohlen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Bei finanzierten Anlagen verlangt die Bank oft eine Allgefahrenversicherung.
Ab welcher Anlagengröße lohnt sich eine Allgefahrenversicherung?
Grundsätzlich ab jeder Größe. Bei Anlagen unter 5 kWp (z. B. Balkonkraftwerke) reicht meist die Hausratversicherung. Ab 5 kWp empfehlen wir eine separate Allgefahrenversicherung – die Prämien von 40–80 €/Jahr stehen in keinem Verhältnis zum potenziellen Schaden.
Sind Balkonkraftwerke über die Hausratversicherung abgedeckt?
In der Regel ja, da Balkonkraftwerke als bewegliche Sachen gelten. Prüfen Sie dennoch Ihre Hausratversicherung auf Einschluss von Elektronikgeräten im Außenbereich. Einige Versicherer bieten mittlerweile explizite Balkonkraftwerk-Klauseln an.
Was passiert mit der Versicherung beim Hausverkauf?
Die Gebäudeversicherung geht laut § 95 VVG automatisch auf den Käufer über. Eine separate PV-Versicherung muss der neue Eigentümer übernehmen oder kündigen. Informieren Sie den Versicherer über den Eigentümerwechsel.
Wie wirkt sich die 0% MwSt auf die Versicherungssumme aus?
Die Versicherungssumme sollte den Netto-Anschaffungswert (= Bruttowert bei 0% MwSt) widerspiegeln. Da seit 2023 keine MwSt auf Wohn-PV-Anlagen anfällt, entspricht der Netto- dem Bruttopreis.
Kann ich die Versicherungsprämie steuerlich absetzen?
Wenn Sie Strom einspeisen und die Anlage steuerlich als Gewerbe angemeldet haben, können die Versicherungskosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Bei der vereinfachten Liebhaberei-Regelung (ab 2023 für Anlagen bis 30 kWp) entfällt diese Möglichkeit, da keine Gewinnermittlung mehr erforderlich ist.
Zusammenfassung und Empfehlung
Letzte Aktualisierung: Januar 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Prüfen Sie stets die konkreten Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.
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