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Energy Sharing 2026 – Solarstrom mit Nachbarn teilen

Energy Sharing ab Juni 2026: Wie es funktioniert, wer teilnehmen kann, Rechenbeispiele für Mehrfamilienhäuser und Quartiere, Vergleich mit Mieterstrom.

~25 Min. Lesezeit Von Solantiq Redaktion

Energy Sharing 2026 – Solarstrom mit Nachbarn teilen

Ab Juni 2026 wird Energy Sharing in Deutschland Realität: Betreiber von Solaranlagen können ihren erzeugten Strom direkt mit anderen Verbrauchern im selben Netzgebiet teilen – ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Diese Regelung revolutioniert die dezentrale Energieversorgung, besonders für Mehrfamilienhäuser, Quartiere und Energiegemeinschaften.

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing ermöglicht es, lokal erzeugten Solarstrom über das bestehende Stromnetz mit anderen Verbrauchern zu teilen – ohne physische Direktleitung. Der Strom wird bilanziell zugeordnet, nicht physisch direkt geliefert. So können Anlagenbetreiber ihren Solarstrom an Nachbarn verkaufen und beide Seiten profitieren: Der Erzeuger erhält mehr als die Einspeisevergütung, der Abnehmer zahlt weniger als den Netzstrompreis.

Das Grundprinzip

  1. Erzeugung: Eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus oder in der Nachbarschaft erzeugt Solarstrom
  2. Messung: Smart Meter erfassen Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen
  3. Zuordnung: Erzeugter Strom wird bilanziell den Teilnehmern zugeordnet
  4. Abrechnung: Teilnehmer zahlen einen vergünstigten Sharing-Preis statt Netzstrompreis
  5. Reststrom: Nicht gedeckter Bedarf wird automatisch vom regulären Stromanbieter geliefert

Energy Sharing vs. Mieterstrom vs. Eigenversorgung

MerkmalEigenversorgungMieterstromEnergy Sharing
Verfügbar seitImmer2017Juni 2026
TeilnehmerkreisNur AnlagenbetreiberMieter im GebäudeVerbraucher im Netzgebiet
Physische LeitungJa (Kundenanlage)Ja (Gebäudeleitung)Nein (bilanziell)
Smart Meter PflichtNeinNeinJa
NetzentgeltEntfälltReduziertReduziert
Max. EntfernungIm GebäudeIm GebäudeIm Netzgebiet
BürokratieaufwandGeringHochMittel
ReststromversorgungSelbstBetreiber als VollversorgerEigener Anbieter

Timeline bis Juni 2026

Die Umsetzung des Energy Sharing erfolgt schrittweise:

ZeitraumMeilensteinStatus
Dez 2018EU RED II verabschiedet – Grundlage für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften✅ Abgeschlossen
Okt 2023EU RED III in Kraft – Konkretisierung Energy Sharing✅ Abgeschlossen
Mär 2025Referentenentwurf EnWG-Novelle mit Energy-Sharing-Regelungen✅ Abgeschlossen
Sep 2025Bundestag verabschiedet Gesetzesänderungen✅ Abgeschlossen
Jan 2026Verordnungen zur technischen Umsetzung veröffentlicht✅ Abgeschlossen
Jun 2026Energy Sharing tritt in Kraft⏳ Geplant
Dez 2026Erste Evaluierung und ggf. Anpassungen⏳ Geplant

Wer kann teilnehmen?

Förderkriterien für Teilnehmer

Energy Sharing steht grundsätzlich folgenden Akteuren offen:

Energiegemeinschaften

Wirkungsgrad
Verein, Genossenschaft, GmbH
Preis/kWp
Min. 2 Mitglieder
Vorteile
  • Demokratische Governance
  • Gemeinsame Investition
  • Regionale Wertschöpfung
  • Flexible Teilnehmerstruktur
Nachteile
  • Gründungsaufwand
  • Verwaltungskosten
Ideal für

Quartiere, Dörfer, Nachbarschaften

Mehrfamilienhäuser

Wirkungsgrad
Eigentümergemeinschaft (WEG)
Preis/kWp
Ab 2 Wohneinheiten
Vorteile
  • Keine Vereinsgründung nötig
  • Einfache Abrechnung
  • Wertsteigerung Immobilie
Nachteile
  • WEG-Beschluss erforderlich
  • Dachfläche begrenzt
Ideal für

Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen

Gewerbliche Akteure

Wirkungsgrad
Projektentwickler, Versorger
Preis/kWp
Keine Mindestgröße
Vorteile
  • Professionelles Management
  • Skalierbar
  • Kombination mit Mieterstrom
Nachteile
  • Gewinnbegrenzung möglich
  • Regulatorische Auflagen
Ideal für

Energieversorger, Projektentwickler

Technische Voraussetzungen (Smart Meter, Messkonzept)

AnforderungDetailsPflicht
Smart Meter (iMSys)Intelligentes Messsystem bei allen Teilnehmern – misst Verbrauch in 15-Min-IntervallenJa
Registrierung MaStRErzeugungsanlage im Marktstammdatenregister angemeldetJa
NetzgebietAlle Teilnehmer im selben VerteilnetzgebietJa
ErzeugungsanlageErneuerbare Energien (PV, Wind, Biomasse)Ja
MesskonzeptViertelstündliche Messung und zeitgleiche BilanzierungJa
KommunikationsanbindungSmart Meter Gateway mit CLS-SchnittstelleJa
Min. AnlagengrößeKeine MindestgrößeNein
Max. AnlagengrößeKeine Obergrenze (aber Netzgebiet begrenzt Reichweite)Nein

Rechenbeispiel: Mehrfamilienhaus (8 Wohneinheiten)

Ein typisches Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten installiert eine 30 kWp PV-Anlage auf dem Dach. So verteilen sich Kosten und Nutzen:

Rechenbeispiel MFH mit 30 kWp | Annahmen: 950 kWh/kWp, Süddachausrichtung
PositionWert
PV-Anlage (30 kWp)~33.000 EUR (inkl. 0 % MwSt)
Smart Meter (8 × ~100 EUR/Jahr)~800 EUR/Jahr Messstellengebühren
Abrechnungsdienstleister~500 EUR/Jahr
Jahresertrag PV~28.500 kWh
Davon geteilt (Sharing-Quote ~55 %)~15.700 kWh
Davon eingespeist (Rest)~12.800 kWh
Sharing-Preis (vereinbart)20 ct/kWh
Einnahmen Sharing3.140 EUR/Jahr
Einnahmen Einspeisung (7,78 ct/kWh)996 EUR/Jahr
Gesamteinnahmen Betreiber4.136 EUR/Jahr
Abzgl. laufende Kosten−1.300 EUR/Jahr
Netto-Ertrag Betreiber~2.836 EUR/Jahr

Kostenverteilung für die Mieter

Jede der 8 Wohneinheiten verbraucht im Durchschnitt 2.500 kWh/Jahr. Durch das Energy Sharing werden pro Wohnung ca. 1.960 kWh durch Solarstrom gedeckt:

Ersparnis pro Wohnung bei 20 ct/kWh Sharing-Preis | Stand 2026
PositionOhne SharingMit Sharing
Solarstrom-Anteil0 kWh~1.960 kWh (à 20 ct)
Netzstrom-Anteil2.500 kWh (à 35 ct)~540 kWh (à 35 ct)
Jährliche Stromkosten875 EUR581 EUR
Ersparnis pro Wohnung294 EUR/Jahr (34 %)
Ohne Sharing875 EUR/Jahr
Mit Sharing581 EUR/Jahr

Jährliche Stromkosten pro Wohnung im Vergleich

Rechenbeispiel: Nachbarschaft / Quartier

Eine Energiegemeinschaft in einem Quartier bündelt mehrere Erzeuger und Verbraucher. Beispiel: 3 Einfamilienhäuser mit PV teilen Überschuss mit 12 Nachbarn ohne eigene Anlage.

Quartiers-Beispiel: 3 Erzeuger + 12 Abnehmer | Sharing-Preis 18 ct/kWh
PositionWert
Erzeuger3 Einfamilienhäuser mit je 10 kWp PV
Gesamtleistung30 kWp (28.500 kWh/Jahr Ertrag)
Eigenverbrauch der Erzeuger~14.250 kWh (je ~4.750 kWh)
Überschuss für Sharing~14.250 kWh/Jahr
Teilnehmer (Abnehmer)12 Haushalte (Ø 3.000 kWh/Jahr)
Sharing-Menge pro Abnehmer~1.190 kWh/Jahr
Sharing-Preis (vereinbart)18 ct/kWh
Ersparnis pro Abnehmer~202 EUR/Jahr (17 ct × 1.190 kWh)
Mehreinnahmen pro Erzeuger~486 EUR/Jahr vs. Volleinspeisung
Gesamte regionale Wertschöpfung~3.882 EUR/Jahr
Einspeisung (7,78 ct/kWh)1.109 EUR/Jahr
Energy Sharing (18 ct/kWh)2.565 EUR/Jahr

Erlöse der 3 Erzeuger: Einspeisung vs. Energy Sharing (für den Überschuss-Anteil)

Rolle der Verteilnetzbetreiber

Die Verteilnetzbetreiber (VNB) spielen eine zentrale Rolle beim Energy Sharing, da der Strom über das bestehende Verteilnetz transportiert wird.

Aufgaben des Verteilnetzbetreibers

AufgabeBeschreibungRechtsgrundlage
RegistrierungEnergiegemeinschaften und Sharing-Teilnehmer beim VNB registrierenEnWG § 42d (neu)
BilanzierungViertelstündliche Zuordnung der Sharing-Mengen anhand Smart-Meter-DatenEnWG § 42e (neu)
NetzentgeltberechnungReduziertes Netzentgelt für geteilten Strom berechnen und abrechnenStromNEV / EnWG
DatenweitergabeMess- und Bilanzierungsdaten an Sharing-Teilnehmer und Abrechnungsdienstleister übermittelnMsbG / DSGVO
NetzanschlussSicherstellen, dass das Verteilnetz die Sharing-Ströme technisch bewältigtEnWG §§ 17ff
NetzgebietsprüfungBestätigung, dass alle Teilnehmer im selben Netzgebiet liegenEnWG § 42c (neu)

Netzentgelt-Reduzierung

Ein zentraler wirtschaftlicher Vorteil: Für geteilten Strom innerhalb eines Netzgebiets werden reduzierte Netzentgelte erhoben. Da der Strom nicht über die Übertragungsnetzebene transportiert wird, entfallen die entsprechenden Netzentgelt-Anteile. In der Praxis bedeutet das eine Ersparnis von ca. 2–4 ct/kWh gegenüber dem vollen Netzentgelt.

Vorteile-Rechner

Berechnen Sie die möglichen Einsparungen durch Energy Sharing für Ihr Mehrfamilienhaus:

Energy Sharing Sparrechner

Berechnen Sie die möglichen Einsparungen durch Energy Sharing in Ihrem Mehrfamilienhaus.

10 kWp100 kWp
230
1.500 kWh5.000 kWh
25 ct50 ct
10 ct30 ct
2.999 €
Jährliche Ersparnis
43%
Kostenreduktion
10.000 kWh
Geteilter Solarstrom

* Vereinfachte Berechnung. Annahmen: 950 kWh/kWp Jahresertrag, 8.1 ct/kWh Einspeisevergütung. Tatsächliche Werte hängen von Standort, Verbrauchsprofil und Sharing-Modell ab.

Vergleich mit bestehendem Mieterstrom

Das Mieterstrom-Modell (seit 2017) hat sich in der Praxis als bürokratisch und unattraktiv erwiesen. Energy Sharing adressiert viele der Schwachstellen:

KriteriumMieterstrom (alt)Energy Sharing (neu)
VollversorgungspflichtJa – Betreiber muss Vollversorger seinNein – jeder behält eigenen Anbieter
Räumliche NäheIm selben GebäudeIm selben Netzgebiet
LieferantenpflichtenVolle EnergielieferantenpflichtenVereinfachte Registrierung
StrompreisgestaltungMax. 90 % des GrundversorgungstarifsFrei vereinbar zwischen den Parteien
BürokratieHoch (Vollversorger-Auflagen)Deutlich reduziert
Wirtschaftlichkeit BetreiberOft negativ (hohe Verwaltungskosten)Positiv durch weniger Auflagen
Teilnehmer-FlexibilitätWechsel schwierig (Vollversorgung)Ein- und Austritt jederzeit möglich
BilanzierungSummenzählermodell im GebäudeSmart-Meter-basierte 15-Min-Bilanzierung
KombinierbarkeitNur im GebäudeKombination mit Eigenverbrauch möglich
Mieterstrom (2017-2024)4.200 Projekte
Mieterstrom (reformiert)8.500 Projekte
Energy Sharing (Prognose 2027)25.000 Projekte

Erwartete Verbreitung: Mieterstrom vs. Energy Sharing (Prognose BSW Solar)

Wann Mieterstrom weiterhin sinnvoll bleibt

Trotz der Vorteile des Energy Sharing gibt es Situationen, in denen das klassische Mieterstrom-Modell weiterhin vorteilhaft sein kann:

  • Gebäude ohne Smart Meter: Wenn die Installation eines iMSys nicht kurzfristig möglich ist
  • Vollversorgung gewünscht: Wenn Mieter eine Gesamtlösung aus einer Hand bevorzugen
  • Bestandsanlagen: Wenn bereits ein Mieterstrom-Modell wirtschaftlich funktioniert
  • Kombination: Energy Sharing und Mieterstrom können im selben Gebäude koexistieren

Rechtliche Anforderungen und Vertragsgestaltung

Rechtliche Voraussetzungen – Checkliste

Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen für Energy Sharing erfüllt sein:

Nr.AnforderungRechtsgrundlage
1Gründung einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft oder Teilnehmer im selben GebäudeEnWG § 42c (neu)
2Registrierung der Gemeinschaft beim zuständigen NetzbetreiberEnWG § 42d (neu)
3Smart Meter bei allen Teilnehmern installiertMsbG §§ 29ff
4Anlage im Marktstammdatenregister registriertMaStRV
5Teilnehmervertrag mit Sharing-KonditionenBGB / EnWG
6Bilanzierung über Messstellenbetreiber sichergestelltMsbG / EnWG
7Meldung der Sharing-Mengen an NetzbetreiberEnWG § 42e (neu)
8Datenschutz-Konzept für VerbrauchsdatenDSGVO / MsbG

Vertragsgestaltung

Der Sharing-Vertrag zwischen Betreiber und Teilnehmern sollte folgende Punkte regeln:

Empfohlene Vertragsbestandteile für Energy-Sharing-Vereinbarungen
VertragsbestandteilInhalt / Empfehlung
Sharing-PreisFrei vereinbar – empfohlen: 15–25 ct/kWh (zwischen Einspeisevergütung und Netzstrompreis)
PreisanpassungJährliche Anpassungsklausel (z. B. an Strompreisindex oder Einspeisevergütung)
VerteilschlüsselStatisch (gleiche Anteile), dynamisch (nach Verbrauch) oder Prioritätsbasiert
LaufzeitMindestlaufzeit 12 Monate empfohlen, danach monatlich kündbar
KündigungKündigungsfrist und -form festlegen (z. B. 3 Monate zum Monatsende)
HaftungKeine Liefergarantie (Solarstrom ist wetterabhängig), Haftungsausschluss für Ausfälle
AbrechnungAbrechnungszeitraum (monatlich/quartalsweise), Zahlungsmodalitäten, Vorauszahlungen
DatenschutzEinwilligung zur Verarbeitung von Verbrauchsdaten (15-Min-Werte), Löschfristen

Schritt-für-Schritt: Energiegemeinschaft gründen

Für Eigentümergemeinschaften (WEG)

  1. Interesse ermitteln: Umfrage unter den Eigentümern – Wer möchte teilnehmen?
  2. WEG-Versammlung einberufen: Tagesordnungspunkt „PV-Anlage und Energy Sharing”
  3. Beschluss fassen: Einfache Mehrheit für bauliche Veränderung seit WEG-Reform 2020 (§ 20 WEG)
  4. Angebote einholen: Mindestens 3 Angebote für PV-Anlage und Smart Meter
  5. Sharing-Modell festlegen: Preisgestaltung und Verteilschlüssel vereinbaren
  6. Installation beauftragen: PV-Anlage errichten und Smart Meter installieren lassen
  7. Registrierung: Anlage im MaStR und Gemeinschaft beim Netzbetreiber anmelden
  8. Betrieb starten: Abrechnungsdienstleister beauftragen, Sharing-Vertrag abschließen

Für Nachbarschaften und Quartiere

  1. Interessengemeinschaft bilden: Nachbarn ansprechen, Infoveranstaltung organisieren
  2. Rechtsform wählen: Genossenschaft (demokratisch, professionell), eingetragener Verein (einfach, günstig) oder GmbH (flexibel, schnell)
  3. Satzung erstellen: Zweck, Mitgliedschaft, Beiträge, Stimmrechte, Gewinnverteilung regeln
  4. Gründungsversammlung: Mindestens 3 Mitglieder (Genossenschaft: 3, Verein: 7, GmbH: 1)
  5. Registrierung: Eintrag ins Genossenschafts-/Vereins-/Handelsregister
  6. Finanzierung klären: Mitgliedsbeiträge, KfW-Kredit 270, kommunale Förderung
  7. Erzeugungsanlagen identifizieren: Bestehende PV-Anlagen einbinden oder neue installieren
  8. Messkonzept mit VNB abstimmen: Smart Meter beauftragen, Bilanzierung einrichten
  9. Sharing-Verträge abschließen: Individuelle Verträge mit allen Teilnehmern
  10. Betrieb aufnehmen: Monitoring, Abrechnung und regelmäßige Mitgliederinformation
Rechtsformvergleich für Energiegemeinschaften
RechtsformGründungsaufwandGründungskostenMindestmitgliederHaftungHauptvorteil
Genossenschaft (eG)Hoch1.500–3.000 EUR3Auf Einlage begrenztDemokratisch, professionell
Eingetragener Verein (e.V.)Mittel200–500 EUR7VereinsvermögenGünstig, gemeinnützig möglich
GmbHMittel1.000–2.000 EUR1 (+ Gesellschafter)Auf Stammkapital begrenztFlexibel, schnelle Entscheidungen

Implementierungs-Guide für Mehrfamilienhäuser

Schritt 1: Eignung prüfen

  • Dachfläche bewerten (Ausrichtung, Verschattung, Statik)
  • Anzahl Wohneinheiten und Verbrauchsprofile ermitteln
  • Netzgebiet-Zugehörigkeit der Teilnehmer bestätigen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Sparrechner oben durchführen
  • Solarpflicht im eigenen Bundesland prüfen – möglicherweise ist eine PV-Anlage bereits vorgeschrieben

Schritt 2: Gemeinschaft gründen oder WEG-Beschluss fassen

Für Eigentümergemeinschaften:

  • WEG-Versammlung einberufen
  • Beschluss zur Errichtung einer PV-Anlage (einfache Mehrheit für bauliche Veränderung seit WEG-Reform 2020)
  • Sharing-Modell und Preisgestaltung festlegen
  • Verteilung der Kosten und Erlöse regeln

Für Energiegemeinschaften:

  • Rechtsform wählen (Genossenschaft, eingetragener Verein, GmbH)
  • Satzung / Gesellschaftsvertrag erstellen
  • Mitglieder gewinnen und Anteile festlegen
  • Geschäftsführung bestimmen

Schritt 3: Technische Umsetzung

  • PV-Anlage planen und installieren lassen
  • Smart Meter für alle Teilnehmer beim Messstellenbetreiber beauftragen
  • Messkonzept mit Verteilnetzbetreiber abstimmen
  • Abrechnungssoftware / Dienstleister auswählen

Schritt 4: Registrierung und Anmeldung

  • Anlage im Marktstammdatenregister anmelden
  • Energy-Sharing-Gemeinschaft beim Verteilnetzbetreiber registrieren
  • Teilnehmer-Liste beim Netzbetreiber einreichen
  • Sharing-Vertrag zwischen Betreiber und Teilnehmern abschließen

Schritt 5: Betrieb und Abrechnung

  • Monatliche oder quartalsweise Abrechnung der Sharing-Mengen
  • Monitoring der Erzeugung und Verteilung
  • Jährliche Anpassung der Verteilschlüssel bei Bedarf
  • Neue Teilnehmer aufnehmen oder ausscheidende Mitglieder abwickeln

Abrechnungs- und Messanforderungen

Die Abrechnung beim Energy Sharing basiert auf der bilanziellen Zuordnung des erzeugten Stroms:

AspektRegelung
Messintervall15-Minuten-Werte (Viertelstunde)
MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) nach MsbG
ZuordnungsverfahrenZeitgleiche Bilanzierung (zeitliche Übereinstimmung von Erzeugung und Verbrauch)
VerteilschlüsselFrei vereinbar: statisch, dynamisch oder verbrauchsabhängig
NetzentgelteReduziertes Netzentgelt (nur Verteilnetzebene, kein Übertragungsnetz)
EEG-UmlageEntfällt seit 2023 (unabhängig von Sharing)
StromsteuerBefreiung für Anlagen bis 1 MW möglich
KonzessionsabgabeFällt an – wird über Netzentgelt abgerechnet
ReststromJeder Teilnehmer behält eigenen Liefervertrag

Nutzen Sie den Solantiq-Rechner, um Ihre individuelle PV-Anlage für Energy Sharing zu dimensionieren.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich als Mieter am Energy Sharing teilnehmen?

Ja, als Mieter können Sie am Energy Sharing teilnehmen, wenn Ihr Vermieter eine PV-Anlage installiert hat und ein Sharing-Modell anbietet. Sie benötigen einen Smart Meter und müssen dem Sharing-Vertrag zustimmen. Ihr bestehender Stromliefervertrag für den Restbedarf bleibt davon unberührt.

Was kostet der geteilte Solarstrom?

Der Preis für geteilten Solarstrom ist frei vereinbar zwischen Betreiber und Teilnehmern. In der Praxis wird er typischerweise zwischen 15 und 25 ct/kWh liegen – günstiger als Netzstrom (ca. 35 ct/kWh), aber höher als die Einspeisevergütung (ca. 8 ct/kWh). So profitieren beide Seiten.

Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?

Nein, das ist der große Vorteil gegenüber dem Mieterstrom-Modell. Beim Energy Sharing behalten Sie Ihren bestehenden Stromanbieter für den Restbedarf. Der geteilte Solarstrom wird zusätzlich bilanziell zugeordnet und separat abgerechnet.

Wie weit dürfen Erzeuger und Verbraucher auseinander liegen?

Die Teilnehmer müssen sich im selben Netzgebiet befinden. In der Praxis kann das eine Stadt oder ein Landkreis sein – die genaue Abgrenzung hängt vom zuständigen Verteilnetzbetreiber ab. Für Mehrfamilienhäuser ist die Entfernung kein Problem.

Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?

Wenn die PV-Anlage keinen oder zu wenig Strom erzeugt, beziehen die Teilnehmer automatisch Strom von ihrem regulären Stromanbieter. Die Umschaltung erfolgt nahtlos – es gibt keine Versorgungsunterbrechung. Alles wird über die 15-Minuten-Bilanzierung abgewickelt.

Lohnt sich Energy Sharing wirtschaftlich?

Ja, Energy Sharing kann für alle Beteiligten wirtschaftlich attraktiv sein:

  • Für Erzeuger: Höhere Erlöse als Einspeisevergütung (Sharing-Preis ~15–25 ct/kWh vs. ~8 ct/kWh Einspeisevergütung)
  • Für Teilnehmer: Günstigerer Strom als Netzstrompreis (~15–25 ct/kWh vs. ~35 ct/kWh)
  • Für die Gemeinschaft: Regionale Wertschöpfung und Unabhängigkeit

Nutzen Sie unseren Sparrechner oben für eine individuelle Berechnung.

Wie gründe ich eine Energiegemeinschaft für Energy Sharing?

Die Gründung einer Energiegemeinschaft erfolgt in mehreren Schritten: Wählen Sie eine Rechtsform (Genossenschaft, eingetragener Verein oder GmbH), erstellen Sie eine Satzung mit Zweck und Mitgliedschaftsregeln, führen Sie eine Gründungsversammlung durch und registrieren Sie die Gemeinschaft im jeweiligen Register. Anschließend melden Sie die Gemeinschaft beim zuständigen Verteilnetzbetreiber an. Detaillierte Anleitungen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Guide oben.


Siehe auch: Solarpflicht nach Bundesland · Solarspitzengesetz · Dynamische Stromtarife · Solarrechner

Inhaltsverzeichnis

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