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Energy Sharing 2026 – Solarstrom mit Nachbarn teilen

Energy Sharing ab Juli 2026: Wie es funktioniert, wer teilnehmen kann, Vorteile für Mehrfamilienhäuser und Implementierungs-Guidance.

~16 Min. Lesezeit Von Solantiq Redaktion

Energy Sharing 2026 – Solarstrom mit Nachbarn teilen

Ab Juli 2026 wird Energy Sharing in Deutschland Realität: Betreiber von Solaranlagen können ihren erzeugten Strom direkt mit anderen Verbrauchern im selben Netzgebiet teilen – ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Diese Regelung revolutioniert die dezentrale Energieversorgung, besonders für Mehrfamilienhäuser, Quartiere und Energiegemeinschaften.

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing ermöglicht es, lokal erzeugten Solarstrom über das bestehende Stromnetz mit anderen Verbrauchern zu teilen – ohne physische Direktleitung. Der Strom wird bilanziell zugeordnet, nicht physisch direkt geliefert.

Das Grundprinzip

  1. Erzeugung: Eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt Solarstrom
  2. Messung: Smart Meter erfassen Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen
  3. Zuordnung: Erzeugter Strom wird bilanziell den Teilnehmern zugeordnet
  4. Abrechnung: Teilnehmer zahlen einen vergünstigten Sharing-Preis statt Netzstrompreis

Energy Sharing vs. Mieterstrom vs. Eigenversorgung

MerkmalEigenversorgungMieterstromEnergy Sharing
Verfügbar seitImmer2017Juli 2026
TeilnehmerkreisNur AnlagenbetreiberMieter im GebäudeVerbraucher im Netzgebiet
Physische LeitungJa (Kundenanlage)Ja (Gebäudeleitung)Nein (bilanziell)
Smart Meter PflichtNeinNeinJa
NetzentgeltEntfälltReduziertReduziert
Max. EntfernungIm GebäudeIm GebäudeIm Netzgebiet
BürokratieaufwandGeringHochMittel
ReststromversorgungSelbstBetreiber als VollversorgerEigener Anbieter

Timeline bis Juli 2026

Die Umsetzung des Energy Sharing erfolgt schrittweise:

ZeitraumMeilensteinStatus
Dez 2018EU RED II verabschiedet – Grundlage für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften✅ Abgeschlossen
Okt 2023EU RED III in Kraft – Konkretisierung Energy Sharing✅ Abgeschlossen
Mär 2025Referentenentwurf EnWG-Novelle mit Energy-Sharing-Regelungen✅ Abgeschlossen
Sep 2025Bundestag verabschiedet Gesetzesänderungen✅ Abgeschlossen
Jan 2026Verordnungen zur technischen Umsetzung veröffentlicht🔄 In Bearbeitung
Jul 2026Energy Sharing tritt in Kraft⏳ Geplant
Jan 2027Evaluierung und ggf. Anpassungen⏳ Geplant

Wer kann teilnehmen?

Förderkriterien für Teilnehmer

Energy Sharing steht grundsätzlich folgenden Akteuren offen:

Energiegemeinschaften

Wirkungsgrad
Verein, Genossenschaft, GmbH
Preis/kWp
Min. 2 Mitglieder
Vorteile
  • Demokratische Governance
  • Gemeinsame Investition
  • Regionale Wertschöpfung
Nachteile
  • Gründungsaufwand
  • Verwaltungskosten
Ideal für

Quartiere, Dörfer, Nachbarschaften

Mehrfamilienhäuser

Wirkungsgrad
Eigentümergemeinschaft (WEG)
Preis/kWp
Ab 2 Wohneinheiten
Vorteile
  • Keine Vereinsgründung nötig
  • Einfache Abrechnung
  • Wertsteigerung Immobilie
Nachteile
  • WEG-Beschluss erforderlich
  • Dachfläche begrenzt
Ideal für

Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen

Gewerbliche Akteure

Wirkungsgrad
Projektentwickler, Versorger
Preis/kWp
Keine Mindestgröße
Vorteile
  • Professionelles Management
  • Skalierbar
  • Kombination mit Mieterstrom
Nachteile
  • Gewinnbegrenzung möglich
  • Regulatorische Auflagen
Ideal für

Energieversorger, Projektentwickler

Technische Voraussetzungen

AnforderungDetailsPflicht
Smart MeterIntelligentes Messsystem bei allen TeilnehmernJa
RegistrierungAnmeldung im MarktstammdatenregisterJa
NetzgebietAlle Teilnehmer im selben NetzgebietJa
ErzeugungsanlageErneuerbare Energien (PV, Wind)Ja
MesskonzeptViertelstündliche Messung und BilanzierungJa
Min. AnlagengrößeKeine MindestgrößeNein
Max. AnlagengrößeKeine Obergrenze (aber Netzgebiet)Nein

Vorteile-Rechner

Berechnen Sie die möglichen Einsparungen durch Energy Sharing für Ihr Mehrfamilienhaus:

Energy Sharing Sparrechner

Berechnen Sie die möglichen Einsparungen durch Energy Sharing in Ihrem Mehrfamilienhaus.

10 kWp100 kWp
230
1.500 kWh5.000 kWh
25 ct50 ct
10 ct30 ct
2.999 €
Jährliche Ersparnis
43%
Kostenreduktion
10.000 kWh
Geteilter Solarstrom

* Vereinfachte Berechnung. Annahmen: 950 kWh/kWp Jahresertrag, 8.1 ct/kWh Einspeisevergütung. Tatsächliche Werte hängen von Standort, Verbrauchsprofil und Sharing-Modell ab.

Implementierungs-Guide für Mehrfamilienhäuser

Schritt 1: Eignung prüfen

  • Dachfläche bewerten (Ausrichtung, Verschattung, Statik)
  • Anzahl Wohneinheiten und Verbrauchsprofile ermitteln
  • Netzgebiet-Zugehörigkeit der Teilnehmer bestätigen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Sparrechner oben durchführen

Schritt 2: Gemeinschaft gründen oder WEG-Beschluss fassen

Für Eigentümergemeinschaften:

  • WEG-Versammlung einberufen
  • Beschluss zur Errichtung einer PV-Anlage (einfache Mehrheit für bauliche Veränderung seit WEG-Reform 2020)
  • Sharing-Modell und Preisgestaltung festlegen
  • Verteilung der Kosten und Erlöse regeln

Für Energiegemeinschaften:

  • Rechtsform wählen (Genossenschaft, eingetragener Verein, GmbH)
  • Satzung / Gesellschaftsvertrag erstellen
  • Mitglieder gewinnen und Anteile festlegen
  • Geschäftsführung bestimmen

Schritt 3: Technische Umsetzung

  • PV-Anlage planen und installieren lassen
  • Smart Meter für alle Teilnehmer beim Messstellenbetreiber beauftragen
  • Messkonzept mit Netzbetreiber abstimmen
  • Abrechnungssoftware / Dienstleister auswählen

Schritt 4: Registrierung und Anmeldung

  • Anlage im Marktstammdatenregister anmelden
  • Energy-Sharing-Gemeinschaft beim Netzbetreiber registrieren
  • Teilnehmer-Liste beim Netzbetreiber einreichen
  • Sharing-Vertrag zwischen Betreiber und Teilnehmern abschließen

Schritt 5: Betrieb und Abrechnung

  • Monatliche oder quartalsweise Abrechnung der Sharing-Mengen
  • Monitoring der Erzeugung und Verteilung
  • Jährliche Anpassung der Verteilschlüssel bei Bedarf
  • Neue Teilnehmer aufnehmen oder ausscheidende Mitglieder abwickeln

Abrechnungs- und Messanforderungen

Die Abrechnung beim Energy Sharing basiert auf der bilanziellen Zuordnung des erzeugten Stroms:

AspektRegelung
Messintervall15-Minuten-Werte (Viertelstunde)
MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) nach MsbG
ZuordnungsverfahrenZeitgleiche Bilanzierung (zeitliche Übereinstimmung von Erzeugung und Verbrauch)
VerteilschlüsselFrei vereinbar: statisch, dynamisch oder verbrauchsabhängig
NetzentgelteReduziertes Netzentgelt für geteilten Strom
EEG-UmlageEntfällt seit 2023 (unabhängig von Sharing)
StromsteuerBefreiung für Anlagen bis 1 MW möglich
ReststromJeder Teilnehmer behält eigenen Liefervertrag

Vergleich mit bestehendem Mieterstrom

Das Mieterstrom-Modell (seit 2017) hat sich in der Praxis als bürokratisch und unattraktiv erwiesen. Energy Sharing adressiert viele der Schwachstellen:

KriteriumMieterstrom (alt)Energy Sharing (neu)
VollversorgungspflichtJa – Betreiber muss Vollversorger seinNein – jeder behält eigenen Anbieter
Räumliche NäheIm selben GebäudeIm selben Netzgebiet
LieferantenpflichtenVolle EnergielieferantenpflichtenVereinfachte Registrierung
StrompreisbremseNetzstrompreis minus 10%Frei vereinbar
BürokratieHoch (Vollversorger-Auflagen)Reduziert
WirtschaftlichkeitOft negativ für BetreiberBesser durch weniger Auflagen
Teilnehmer-FlexibilitätWechsel schwierigEinfacher Wechsel möglich
Mieterstrom (2017-2024)4.200 Projekte
Mieterstrom (reformiert)8.500 Projekte
Energy Sharing (Prognose 2027)25.000 Projekte

Erwartete Verbreitung: Mieterstrom vs. Energy Sharing (Prognose BSW Solar)

Rechtliche Anforderungen – Checkliste

Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen für Energy Sharing erfüllt sein:

Nr.AnforderungRechtsgrundlage
1Gründung einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft (EEG) oder Teilnehmer im selben GebäudeEnWG § 42c (neu)
2Registrierung der Gemeinschaft beim zuständigen NetzbetreiberEnWG § 42d (neu)
3Smart Meter bei allen Teilnehmern installiertMsbG §§ 29ff
4Anlage im Marktstammdatenregister registriertMaStRV
5Teilnehmervertrag mit Sharing-KonditionenBGB / EnWG
6Bilanzierung über Messstellenbetreiber sichergestelltMsbG / EnWG
7Meldung der Sharing-Mengen an NetzbetreiberEnWG § 42e (neu)
8Datenschutz-Konzept für VerbrauchsdatenDSGVO / MsbG

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich als Mieter am Energy Sharing teilnehmen?

Ja, als Mieter können Sie am Energy Sharing teilnehmen, wenn Ihr Vermieter eine PV-Anlage installiert hat und ein Sharing-Modell anbietet. Sie benötigen einen Smart Meter und müssen dem Sharing-Vertrag zustimmen. Ihr bestehender Stromliefervertrag für den Restbedarf bleibt davon unberührt.

Was kostet der geteilte Solarstrom?

Der Preis für geteilten Solarstrom ist frei vereinbar zwischen Betreiber und Teilnehmern. In der Praxis wird er typischerweise zwischen 15 und 25 ct/kWh liegen – günstiger als Netzstrom (ca. 35 ct/kWh), aber höher als die Einspeisevergütung (ca. 8 ct/kWh). So profitieren beide Seiten.

Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?

Nein, das ist der große Vorteil gegenüber dem Mieterstrom-Modell. Beim Energy Sharing behalten Sie Ihren bestehenden Stromanbieter für den Restbedarf. Der geteilte Solarstrom wird zusätzlich bilanziell zugeordnet und separat abgerechnet.

Wie weit dürfen Erzeuger und Verbraucher auseinander liegen?

Die Teilnehmer müssen sich im selben Netzgebiet befinden. In der Praxis kann das eine Stadt oder ein Landkreis sein – die genaue Abgrenzung hängt vom zuständigen Verteilnetzbetreiber ab. Für Mehrfamilienhäuser ist die Entfernung kein Problem.

Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?

Wenn die PV-Anlage keinen oder zu wenig Strom erzeugt, beziehen die Teilnehmer automatisch Strom von ihrem regulären Stromanbieter. Die Umschaltung erfolgt nahtlos – es gibt keine Versorgungsunterbrechung. Alles wird über die 15-Minuten-Bilanzierung abgewickelt.

Lohnt sich Energy Sharing wirtschaftlich?

Ja, Energy Sharing kann für alle Beteiligten wirtschaftlich attraktiv sein:

  • Für Erzeuger: Höhere Erlöse als Einspeisevergütung (Sharing-Preis ~15-25 ct/kWh vs. ~8 ct/kWh Einspeisevergütung)
  • Für Teilnehmer: Günstigerer Strom als Netzstrompreis (~15-25 ct/kWh vs. ~35 ct/kWh)
  • Für die Gemeinschaft: Regionale Wertschöpfung und Unabhängigkeit

Nutzen Sie unseren Sparrechner oben für eine individuelle Berechnung.


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