Energy Sharing 2026 – Solarstrom mit Nachbarn teilen
Energy Sharing ab Juli 2026: Wie es funktioniert, wer teilnehmen kann, Vorteile für Mehrfamilienhäuser und Implementierungs-Guidance.
Energy Sharing 2026 – Solarstrom mit Nachbarn teilen
Ab Juli 2026 wird Energy Sharing in Deutschland Realität: Betreiber von Solaranlagen können ihren erzeugten Strom direkt mit anderen Verbrauchern im selben Netzgebiet teilen – ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Diese Regelung revolutioniert die dezentrale Energieversorgung, besonders für Mehrfamilienhäuser, Quartiere und Energiegemeinschaften.
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing ermöglicht es, lokal erzeugten Solarstrom über das bestehende Stromnetz mit anderen Verbrauchern zu teilen – ohne physische Direktleitung. Der Strom wird bilanziell zugeordnet, nicht physisch direkt geliefert.
Das Grundprinzip
- Erzeugung: Eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt Solarstrom
- Messung: Smart Meter erfassen Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen
- Zuordnung: Erzeugter Strom wird bilanziell den Teilnehmern zugeordnet
- Abrechnung: Teilnehmer zahlen einen vergünstigten Sharing-Preis statt Netzstrompreis
Energy Sharing vs. Mieterstrom vs. Eigenversorgung
| Merkmal | Eigenversorgung | Mieterstrom | Energy Sharing |
|---|---|---|---|
| Verfügbar seit | Immer | 2017 | Juli 2026 |
| Teilnehmerkreis | Nur Anlagenbetreiber | Mieter im Gebäude | Verbraucher im Netzgebiet |
| Physische Leitung | Ja (Kundenanlage) | Ja (Gebäudeleitung) | Nein (bilanziell) |
| Smart Meter Pflicht | Nein | Nein | Ja |
| Netzentgelt | Entfällt | Reduziert | Reduziert |
| Max. Entfernung | Im Gebäude | Im Gebäude | Im Netzgebiet |
| Bürokratieaufwand | Gering | Hoch | Mittel |
| Reststromversorgung | Selbst | Betreiber als Vollversorger | Eigener Anbieter |
Timeline bis Juli 2026
Die Umsetzung des Energy Sharing erfolgt schrittweise:
| Zeitraum | Meilenstein | Status |
|---|---|---|
| Dez 2018 | EU RED II verabschiedet – Grundlage für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften | ✅ Abgeschlossen |
| Okt 2023 | EU RED III in Kraft – Konkretisierung Energy Sharing | ✅ Abgeschlossen |
| Mär 2025 | Referentenentwurf EnWG-Novelle mit Energy-Sharing-Regelungen | ✅ Abgeschlossen |
| Sep 2025 | Bundestag verabschiedet Gesetzesänderungen | ✅ Abgeschlossen |
| Jan 2026 | Verordnungen zur technischen Umsetzung veröffentlicht | 🔄 In Bearbeitung |
| Jul 2026 | Energy Sharing tritt in Kraft | ⏳ Geplant |
| Jan 2027 | Evaluierung und ggf. Anpassungen | ⏳ Geplant |
Wer kann teilnehmen?
Förderkriterien für Teilnehmer
Energy Sharing steht grundsätzlich folgenden Akteuren offen:
Energiegemeinschaften
Vorteile
- Demokratische Governance
- Gemeinsame Investition
- Regionale Wertschöpfung
Nachteile
- Gründungsaufwand
- Verwaltungskosten
Quartiere, Dörfer, Nachbarschaften
Mehrfamilienhäuser
Vorteile
- Keine Vereinsgründung nötig
- Einfache Abrechnung
- Wertsteigerung Immobilie
Nachteile
- WEG-Beschluss erforderlich
- Dachfläche begrenzt
Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen
Gewerbliche Akteure
Vorteile
- Professionelles Management
- Skalierbar
- Kombination mit Mieterstrom
Nachteile
- Gewinnbegrenzung möglich
- Regulatorische Auflagen
Energieversorger, Projektentwickler
Technische Voraussetzungen
| Anforderung | Details | Pflicht |
|---|---|---|
| Smart Meter | Intelligentes Messsystem bei allen Teilnehmern | Ja |
| Registrierung | Anmeldung im Marktstammdatenregister | Ja |
| Netzgebiet | Alle Teilnehmer im selben Netzgebiet | Ja |
| Erzeugungsanlage | Erneuerbare Energien (PV, Wind) | Ja |
| Messkonzept | Viertelstündliche Messung und Bilanzierung | Ja |
| Min. Anlagengröße | Keine Mindestgröße | Nein |
| Max. Anlagengröße | Keine Obergrenze (aber Netzgebiet) | Nein |
Vorteile-Rechner
Berechnen Sie die möglichen Einsparungen durch Energy Sharing für Ihr Mehrfamilienhaus:
Energy Sharing Sparrechner
Berechnen Sie die möglichen Einsparungen durch Energy Sharing in Ihrem Mehrfamilienhaus.
* Vereinfachte Berechnung. Annahmen: 950 kWh/kWp Jahresertrag, 8.1 ct/kWh Einspeisevergütung. Tatsächliche Werte hängen von Standort, Verbrauchsprofil und Sharing-Modell ab.
Implementierungs-Guide für Mehrfamilienhäuser
Schritt 1: Eignung prüfen
- Dachfläche bewerten (Ausrichtung, Verschattung, Statik)
- Anzahl Wohneinheiten und Verbrauchsprofile ermitteln
- Netzgebiet-Zugehörigkeit der Teilnehmer bestätigen
- Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Sparrechner oben durchführen
Schritt 2: Gemeinschaft gründen oder WEG-Beschluss fassen
Für Eigentümergemeinschaften:
- WEG-Versammlung einberufen
- Beschluss zur Errichtung einer PV-Anlage (einfache Mehrheit für bauliche Veränderung seit WEG-Reform 2020)
- Sharing-Modell und Preisgestaltung festlegen
- Verteilung der Kosten und Erlöse regeln
Für Energiegemeinschaften:
- Rechtsform wählen (Genossenschaft, eingetragener Verein, GmbH)
- Satzung / Gesellschaftsvertrag erstellen
- Mitglieder gewinnen und Anteile festlegen
- Geschäftsführung bestimmen
Schritt 3: Technische Umsetzung
- PV-Anlage planen und installieren lassen
- Smart Meter für alle Teilnehmer beim Messstellenbetreiber beauftragen
- Messkonzept mit Netzbetreiber abstimmen
- Abrechnungssoftware / Dienstleister auswählen
Schritt 4: Registrierung und Anmeldung
- Anlage im Marktstammdatenregister anmelden
- Energy-Sharing-Gemeinschaft beim Netzbetreiber registrieren
- Teilnehmer-Liste beim Netzbetreiber einreichen
- Sharing-Vertrag zwischen Betreiber und Teilnehmern abschließen
Schritt 5: Betrieb und Abrechnung
- Monatliche oder quartalsweise Abrechnung der Sharing-Mengen
- Monitoring der Erzeugung und Verteilung
- Jährliche Anpassung der Verteilschlüssel bei Bedarf
- Neue Teilnehmer aufnehmen oder ausscheidende Mitglieder abwickeln
Abrechnungs- und Messanforderungen
Die Abrechnung beim Energy Sharing basiert auf der bilanziellen Zuordnung des erzeugten Stroms:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Messintervall | 15-Minuten-Werte (Viertelstunde) |
| Messsystem | Intelligentes Messsystem (Smart Meter) nach MsbG |
| Zuordnungsverfahren | Zeitgleiche Bilanzierung (zeitliche Übereinstimmung von Erzeugung und Verbrauch) |
| Verteilschlüssel | Frei vereinbar: statisch, dynamisch oder verbrauchsabhängig |
| Netzentgelte | Reduziertes Netzentgelt für geteilten Strom |
| EEG-Umlage | Entfällt seit 2023 (unabhängig von Sharing) |
| Stromsteuer | Befreiung für Anlagen bis 1 MW möglich |
| Reststrom | Jeder Teilnehmer behält eigenen Liefervertrag |
Vergleich mit bestehendem Mieterstrom
Das Mieterstrom-Modell (seit 2017) hat sich in der Praxis als bürokratisch und unattraktiv erwiesen. Energy Sharing adressiert viele der Schwachstellen:
| Kriterium | Mieterstrom (alt) | Energy Sharing (neu) |
|---|---|---|
| Vollversorgungspflicht | Ja – Betreiber muss Vollversorger sein | Nein – jeder behält eigenen Anbieter |
| Räumliche Nähe | Im selben Gebäude | Im selben Netzgebiet |
| Lieferantenpflichten | Volle Energielieferantenpflichten | Vereinfachte Registrierung |
| Strompreisbremse | Netzstrompreis minus 10% | Frei vereinbar |
| Bürokratie | Hoch (Vollversorger-Auflagen) | Reduziert |
| Wirtschaftlichkeit | Oft negativ für Betreiber | Besser durch weniger Auflagen |
| Teilnehmer-Flexibilität | Wechsel schwierig | Einfacher Wechsel möglich |
Erwartete Verbreitung: Mieterstrom vs. Energy Sharing (Prognose BSW Solar)
Rechtliche Anforderungen – Checkliste
Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen für Energy Sharing erfüllt sein:
| Nr. | Anforderung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1 | Gründung einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft (EEG) oder Teilnehmer im selben Gebäude | EnWG § 42c (neu) |
| 2 | Registrierung der Gemeinschaft beim zuständigen Netzbetreiber | EnWG § 42d (neu) |
| 3 | Smart Meter bei allen Teilnehmern installiert | MsbG §§ 29ff |
| 4 | Anlage im Marktstammdatenregister registriert | MaStRV |
| 5 | Teilnehmervertrag mit Sharing-Konditionen | BGB / EnWG |
| 6 | Bilanzierung über Messstellenbetreiber sichergestellt | MsbG / EnWG |
| 7 | Meldung der Sharing-Mengen an Netzbetreiber | EnWG § 42e (neu) |
| 8 | Datenschutz-Konzept für Verbrauchsdaten | DSGVO / MsbG |
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich als Mieter am Energy Sharing teilnehmen?
Ja, als Mieter können Sie am Energy Sharing teilnehmen, wenn Ihr Vermieter eine PV-Anlage installiert hat und ein Sharing-Modell anbietet. Sie benötigen einen Smart Meter und müssen dem Sharing-Vertrag zustimmen. Ihr bestehender Stromliefervertrag für den Restbedarf bleibt davon unberührt.
Was kostet der geteilte Solarstrom?
Der Preis für geteilten Solarstrom ist frei vereinbar zwischen Betreiber und Teilnehmern. In der Praxis wird er typischerweise zwischen 15 und 25 ct/kWh liegen – günstiger als Netzstrom (ca. 35 ct/kWh), aber höher als die Einspeisevergütung (ca. 8 ct/kWh). So profitieren beide Seiten.
Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?
Nein, das ist der große Vorteil gegenüber dem Mieterstrom-Modell. Beim Energy Sharing behalten Sie Ihren bestehenden Stromanbieter für den Restbedarf. Der geteilte Solarstrom wird zusätzlich bilanziell zugeordnet und separat abgerechnet.
Wie weit dürfen Erzeuger und Verbraucher auseinander liegen?
Die Teilnehmer müssen sich im selben Netzgebiet befinden. In der Praxis kann das eine Stadt oder ein Landkreis sein – die genaue Abgrenzung hängt vom zuständigen Verteilnetzbetreiber ab. Für Mehrfamilienhäuser ist die Entfernung kein Problem.
Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?
Wenn die PV-Anlage keinen oder zu wenig Strom erzeugt, beziehen die Teilnehmer automatisch Strom von ihrem regulären Stromanbieter. Die Umschaltung erfolgt nahtlos – es gibt keine Versorgungsunterbrechung. Alles wird über die 15-Minuten-Bilanzierung abgewickelt.
Lohnt sich Energy Sharing wirtschaftlich?
Ja, Energy Sharing kann für alle Beteiligten wirtschaftlich attraktiv sein:
- Für Erzeuger: Höhere Erlöse als Einspeisevergütung (Sharing-Preis ~15-25 ct/kWh vs. ~8 ct/kWh Einspeisevergütung)
- Für Teilnehmer: Günstigerer Strom als Netzstrompreis (~15-25 ct/kWh vs. ~35 ct/kWh)
- Für die Gemeinschaft: Regionale Wertschöpfung und Unabhängigkeit
Nutzen Sie unseren Sparrechner oben für eine individuelle Berechnung.
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