Mehrwertsteuer-Befreiung für Solaranlagen – 0% MwSt seit 2023
Nullsteuersatz für PV-Anlagen in Deutschland: Wer profitiert, was ist abgedeckt, Förderkriterien und häufige Fallstricke bei der 0% MwSt.
Mehrwertsteuer-Befreiung für Solaranlagen – 0% MwSt seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland der Nullsteuersatz (0% MwSt) auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude. Diese Regelung senkt die Anschaffungskosten erheblich und macht Solarstrom noch wirtschaftlicher. In diesem Guide erfahren Sie, wer profitiert, was abgedeckt ist und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.
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Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 UStG (seit 01.01.2023). Keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall Steuerberater konsultieren.
Rechtsgrundlage
Die Mehrwertsteuer-Befreiung basiert auf § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG (Umsatzsteuergesetz), eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2022. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Anwendung in einem umfassenden Schreiben vom 27.02.2023 konkretisiert (BMF-Schreiben III C 2 - S 7220/22/10002 :013).
Kernregelungen im Überblick
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Gültig seit | 01.01.2023 |
| Steuersatz | 0% (Nullsteuersatz) |
| Max. Anlagengröße | 30 kWp (brutto) pro Gebäude/Einheit |
| Gebäudetypen | Wohngebäude, öffentliche Gebäude, gemischt genutzte Gebäude |
| MFH-Sonderregel | Max. 15 kWp pro Wohneinheit |
| Befristung | Unbefristet (keine Auslaufklausel) |
Was ist abgedeckt? (0% MwSt)
Folgende Komponenten und Leistungen fallen unter den Nullsteuersatz, wenn sie Teil einer begünstigten PV-Anlage sind:
Komponenten
| Komponente | MwSt-Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Solarmodule | 0% | Immer begünstigt |
| Wechselrichter | 0% | Immer begünstigt |
| Montagesystem / Unterkonstruktion | 0% | Immer begünstigt |
| Kabel, Stecker, Überspannungsschutz | 0% | Immer begünstigt |
| Smart Meter / Zähler | 0% | Wenn für PV erforderlich |
| Batteriespeicher | 0% | Nur bei gleichzeitiger PV-Installation |
| Einspeisezähler | 0% | Wenn für PV erforderlich |
| Gerüst | 0% | Wenn für PV-Installation gestellt |
Dienstleistungen
| Dienstleistung | MwSt-Satz |
|---|---|
| Installation und Montage | 0% |
| Inbetriebnahme | 0% |
| Elektroinstallation (PV-bezogen) | 0% |
| Anmeldung beim Netzbetreiber | 0% |
| Planung und Auslegung (wenn Teil des Auftrags) | 0% |
Was ist NICHT abgedeckt? (19% MwSt)
| Posten | MwSt-Satz | Begründung |
|---|---|---|
| Batteriespeicher (Nachrüstung) | 19% | Nicht gleichzeitig mit PV installiert |
| Wallbox / E-Auto-Ladestation | 19% | Nicht Teil der PV-Anlage |
| Reine Wartungsarbeiten | 19% | Keine Lieferung/Installation |
| Reparaturen (nach Inbetriebnahme) | 19% | Keine Erstinstallation |
| Standalone Energiespeicher | 19% | Ohne gleichzeitige PV |
| Gewerbliche Anlagen (>30 kWp) | 19% | Übersteigt Leistungsgrenze |
| Freiflächen-Anlagen | 19% | Nicht auf/an Wohngebäude |
| Heizungsunterstützung (Solarthermie) | 19% | Nicht Photovoltaik |
Rechnungsbeispiel: Korrekte 0% MwSt-Rechnung
Eine korrekte Rechnung für eine begünstigte PV-Anlage muss folgenden Hinweis enthalten:
Muster-Rechnungsposten
| Position | Netto | MwSt (0%) | Brutto |
|---|---|---|---|
| 24x Solarmodule 425 Wp | 4.080 € | 0,00 € | 4.080 € |
| 1x Hybrid-Wechselrichter 10 kW | 2.100 € | 0,00 € | 2.100 € |
| Montagesystem Aufdach | 1.200 € | 0,00 € | 1.200 € |
| Elektromaterial (Kabel, Stecker) | 450 € | 0,00 € | 450 € |
| Installation und Inbetriebnahme | 3.200 € | 0,00 € | 3.200 € |
| 1x Batteriespeicher 10 kWh | 4.800 € | 0,00 € | 4.800 € |
| Gesamt | 15.830 € | 0,00 € | 15.830 € |
Hinweis: Nullsteuersatz gem. § 12 Abs. 3 UStG. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
Guidance für Installateur-Verträge
Empfohlene Vertragsklauseln
Folgende Punkte sollten im Installationsvertrag enthalten sein:
- Explizite Nennung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
- Auflistung aller Komponenten, die unter den 0%-Satz fallen
- Separater Ausweis von Leistungen, die weiterhin 19% MwSt unterliegen (z.B. Wallbox)
- Bestätigung des Gebäudetyps (Wohngebäude) und der Anlagengröße (≤30 kWp)
- Hinweis auf gleichzeitige Speicher-Installation (falls Speicher enthalten)
Rückwirkende Erstattung
Für Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und der tatsächlichen Vertragsunterzeichnung installiert wurden und bei denen fälschlicherweise 19% MwSt berechnet wurde:
- Der Installateur kann eine korrigierte Rechnung (Stornorechnung + Neuausstellung) erstellen
- Der Käufer erhält die zu viel gezahlte MwSt vom Installateur zurück
- Der Installateur korrigiert seine Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Frist: Korrektur ist innerhalb der regulären Verjährungsfristen möglich
Sonderfälle und Randfälle
Mietobjekte und WEG
| Sonderfall | Berechtigt? | Details |
|---|---|---|
| Balkonkraftwerk in Mietwohnung | Ja (0%) | Mieter kauft direkt, Wohngebäude-Kriterium erfüllt |
| PV auf Garage am Wohnhaus | Ja (0%) | Nebengebäude in räumlicher Nähe zum Wohngebäude |
| PV auf separater Scheune | Prüfen | Nur wenn Gebäude Wohnzwecken zugeordnet |
| WEG-Gemeinschaftsanlage | Ja (0%) | Max. 15 kWp pro Wohneinheit, gesamt max. 30 kWp |
| Ferienwohnung (privat) | Ja (0%) | Gilt als Wohngebäude |
| Gewerblich vermietete Ferienwohnung | Prüfen | Abhängig von Hauptnutzung des Gebäudes |
| Bürogebäude mit Hausmeisterwohnung | Ja (0%) | Gemischt genutzt – Wohnanteil vorhanden |
| Landwirtschaftlicher Betrieb + Wohnhaus | Ja (0%) | Wenn PV auf dem Wohngebäudeteil installiert |
Zeitliche Aspekte
- Bestelldatum vs. Lieferdatum: Maßgeblich ist das Lieferdatum (Inbetriebnahme)
- Anzahlung vor 2023: Wenn Lieferung nach 01.01.2023, gilt 0% MwSt auf Gesamtbetrag
- Teillieferung: Jede Teillieferung ab 2023 profitiert vom Nullsteuersatz
Vergleich: Deutschland, Österreich, Schweiz
| Land | MwSt-Regelung für PV | Standard-MwSt | PV-Satz | Gültig seit |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Nullsteuersatz (0%) | 19% | 0% | 01.01.2023 |
| Österreich | Nullsteuersatz (0%) | 20% | 0% | 01.01.2024 |
| Schweiz | Reduzierter Satz | 8,1% | 8,1% | Kein Sondersatz |
Offizielle Quellen
Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- BMF-Schreiben vom 27.02.2023 (III C 2 - S 7220/22/10002 :013) – Anwendungserlass zum Nullsteuersatz
- § 12 Abs. 3 UStG – Gesetzesgrundlage
- Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, S. 2294) – Einführung des Nullsteuersatzes
- BSW Solar – Branchenverband Informationen
- Verbraucherzentrale – Ratgeber Solarenergie und Steuern
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt der 0% MwSt-Satz auch für Balkonkraftwerke?
Ja, Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) profitieren vom Nullsteuersatz, wenn sie an oder auf einem Wohngebäude installiert werden. Das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Die Modulleistung spielt keine Rolle, solange die 30-kWp-Grenze nicht überschritten wird.
Kann ich den Batteriespeicher separat mit 0% MwSt kaufen?
Nein. Der Nullsteuersatz für Batteriespeicher gilt nur bei gleichzeitiger Installation mit der PV-Anlage. Ein nachträglich gekaufter und installierter Speicher unterliegt dem regulären Satz von 19% MwSt. „Gleichzeitig“ bedeutet: im selben Liefer-/Installationsauftrag.
Was passiert, wenn mein Installateur trotzdem 19% MwSt berechnet?
Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt, muss der Installateur den Nullsteuersatz anwenden. Fordern Sie eine korrigierte Rechnung. Der Installateur ist verpflichtet, die zu viel erhobene MwSt zu erstatten und seine Umsatzsteuererklärung zu berichtigen.
Muss ich als Betreiber einer PV-Anlage noch Umsatzsteuer abführen?
Seit 2023 können PV-Anlagenbetreiber mit Anlagen bis 30 kWp die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen und müssen keine Umsatzsteuer auf den eingespeisten Strom abführen. Alternativ kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden (Regelbesteuerung), um Vorsteuer geltend zu machen – dies lohnt sich aber seit dem Nullsteuersatz kaum noch.
Gilt der Nullsteuersatz auch für die Erweiterung einer bestehenden Anlage?
Ja, die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage profitiert ebenfalls vom Nullsteuersatz, sofern die Gesamtleistung nach Erweiterung 30 kWp pro Gebäude nicht übersteigt. Neue Module und deren Installation fallen unter die 0%-Regelung.
Was gilt bei einem Umzug – kann ich den Nullsteuersatz mitnehmen?
Der Nullsteuersatz bezieht sich auf den Kauf und die Installation, nicht auf den laufenden Betrieb. Wenn Sie die Anlage demontieren und an einem neuen Wohnort wieder installieren, fällt für die erneute Installation grundsätzlich der Nullsteuersatz an (sofern die Voraussetzungen am neuen Standort erfüllt sind). Der Wiederverkauf einer gebrauchten Anlage an Privatpersonen ist ohnehin umsatzsteuerfrei.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Steuerberatung dar. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Steuerberater.
Quellen: BMF-Schreiben vom 27.02.2023, § 12 Abs. 3 UStG, Jahressteuergesetz 2022, BSW Solar, Verbraucherzentrale.
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