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Mehrwertsteuer-Befreiung für Solaranlagen – 0% MwSt seit 2023

Nullsteuersatz für PV-Anlagen in Deutschland: Wer profitiert, was ist abgedeckt, Förderkriterien und häufige Fallstricke bei der 0% MwSt.

~14 Min. Lesezeit Von Solantiq Redaktion

Mehrwertsteuer-Befreiung für Solaranlagen – 0% MwSt seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland der Nullsteuersatz (0% MwSt) auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude. Diese Regelung senkt die Anschaffungskosten erheblich und macht Solarstrom noch wirtschaftlicher. In diesem Guide erfahren Sie, wer profitiert, was abgedeckt ist und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

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Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 UStG (seit 01.01.2023). Keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall Steuerberater konsultieren.

Rechtsgrundlage

Die Mehrwertsteuer-Befreiung basiert auf § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG (Umsatzsteuergesetz), eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2022. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Anwendung in einem umfassenden Schreiben vom 27.02.2023 konkretisiert (BMF-Schreiben III C 2 - S 7220/22/10002 :013).

Kernregelungen im Überblick

KriteriumRegelung
Gültig seit01.01.2023
Steuersatz0% (Nullsteuersatz)
Max. Anlagengröße30 kWp (brutto) pro Gebäude/Einheit
GebäudetypenWohngebäude, öffentliche Gebäude, gemischt genutzte Gebäude
MFH-SonderregelMax. 15 kWp pro Wohneinheit
BefristungUnbefristet (keine Auslaufklausel)

Was ist abgedeckt? (0% MwSt)

Folgende Komponenten und Leistungen fallen unter den Nullsteuersatz, wenn sie Teil einer begünstigten PV-Anlage sind:

Komponenten

KomponenteMwSt-SatzBedingung
Solarmodule0%Immer begünstigt
Wechselrichter0%Immer begünstigt
Montagesystem / Unterkonstruktion0%Immer begünstigt
Kabel, Stecker, Überspannungsschutz0%Immer begünstigt
Smart Meter / Zähler0%Wenn für PV erforderlich
Batteriespeicher0%Nur bei gleichzeitiger PV-Installation
Einspeisezähler0%Wenn für PV erforderlich
Gerüst0%Wenn für PV-Installation gestellt

Dienstleistungen

DienstleistungMwSt-Satz
Installation und Montage0%
Inbetriebnahme0%
Elektroinstallation (PV-bezogen)0%
Anmeldung beim Netzbetreiber0%
Planung und Auslegung (wenn Teil des Auftrags)0%

Was ist NICHT abgedeckt? (19% MwSt)

PostenMwSt-SatzBegründung
Batteriespeicher (Nachrüstung)19%Nicht gleichzeitig mit PV installiert
Wallbox / E-Auto-Ladestation19%Nicht Teil der PV-Anlage
Reine Wartungsarbeiten19%Keine Lieferung/Installation
Reparaturen (nach Inbetriebnahme)19%Keine Erstinstallation
Standalone Energiespeicher19%Ohne gleichzeitige PV
Gewerbliche Anlagen (>30 kWp)19%Übersteigt Leistungsgrenze
Freiflächen-Anlagen19%Nicht auf/an Wohngebäude
Heizungsunterstützung (Solarthermie)19%Nicht Photovoltaik

Rechnungsbeispiel: Korrekte 0% MwSt-Rechnung

Eine korrekte Rechnung für eine begünstigte PV-Anlage muss folgenden Hinweis enthalten:

Muster-Rechnungsposten

PositionNettoMwSt (0%)Brutto
24x Solarmodule 425 Wp4.080 €0,00 €4.080 €
1x Hybrid-Wechselrichter 10 kW2.100 €0,00 €2.100 €
Montagesystem Aufdach1.200 €0,00 €1.200 €
Elektromaterial (Kabel, Stecker)450 €0,00 €450 €
Installation und Inbetriebnahme3.200 €0,00 €3.200 €
1x Batteriespeicher 10 kWh4.800 €0,00 €4.800 €
Gesamt15.830 €0,00 €15.830 €

Hinweis: Nullsteuersatz gem. § 12 Abs. 3 UStG. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Guidance für Installateur-Verträge

Empfohlene Vertragsklauseln

Folgende Punkte sollten im Installationsvertrag enthalten sein:

  1. Explizite Nennung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
  2. Auflistung aller Komponenten, die unter den 0%-Satz fallen
  3. Separater Ausweis von Leistungen, die weiterhin 19% MwSt unterliegen (z.B. Wallbox)
  4. Bestätigung des Gebäudetyps (Wohngebäude) und der Anlagengröße (≤30 kWp)
  5. Hinweis auf gleichzeitige Speicher-Installation (falls Speicher enthalten)

Rückwirkende Erstattung

Für Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und der tatsächlichen Vertragsunterzeichnung installiert wurden und bei denen fälschlicherweise 19% MwSt berechnet wurde:

  • Der Installateur kann eine korrigierte Rechnung (Stornorechnung + Neuausstellung) erstellen
  • Der Käufer erhält die zu viel gezahlte MwSt vom Installateur zurück
  • Der Installateur korrigiert seine Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Frist: Korrektur ist innerhalb der regulären Verjährungsfristen möglich

Sonderfälle und Randfälle

Mietobjekte und WEG

SonderfallBerechtigt?Details
Balkonkraftwerk in MietwohnungJa (0%)Mieter kauft direkt, Wohngebäude-Kriterium erfüllt
PV auf Garage am WohnhausJa (0%)Nebengebäude in räumlicher Nähe zum Wohngebäude
PV auf separater ScheunePrüfenNur wenn Gebäude Wohnzwecken zugeordnet
WEG-GemeinschaftsanlageJa (0%)Max. 15 kWp pro Wohneinheit, gesamt max. 30 kWp
Ferienwohnung (privat)Ja (0%)Gilt als Wohngebäude
Gewerblich vermietete FerienwohnungPrüfenAbhängig von Hauptnutzung des Gebäudes
Bürogebäude mit HausmeisterwohnungJa (0%)Gemischt genutzt – Wohnanteil vorhanden
Landwirtschaftlicher Betrieb + WohnhausJa (0%)Wenn PV auf dem Wohngebäudeteil installiert

Zeitliche Aspekte

  • Bestelldatum vs. Lieferdatum: Maßgeblich ist das Lieferdatum (Inbetriebnahme)
  • Anzahlung vor 2023: Wenn Lieferung nach 01.01.2023, gilt 0% MwSt auf Gesamtbetrag
  • Teillieferung: Jede Teillieferung ab 2023 profitiert vom Nullsteuersatz

Vergleich: Deutschland, Österreich, Schweiz

LandMwSt-Regelung für PVStandard-MwStPV-SatzGültig seit
DeutschlandNullsteuersatz (0%)19%0%01.01.2023
ÖsterreichNullsteuersatz (0%)20%0%01.01.2024
SchweizReduzierter Satz8,1%8,1%Kein Sondersatz

Offizielle Quellen

Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

  • BMF-Schreiben vom 27.02.2023 (III C 2 - S 7220/22/10002 :013) – Anwendungserlass zum Nullsteuersatz
  • § 12 Abs. 3 UStG – Gesetzesgrundlage
  • Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, S. 2294) – Einführung des Nullsteuersatzes
  • BSW Solar – Branchenverband Informationen
  • Verbraucherzentrale – Ratgeber Solarenergie und Steuern

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt der 0% MwSt-Satz auch für Balkonkraftwerke?

Ja, Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) profitieren vom Nullsteuersatz, wenn sie an oder auf einem Wohngebäude installiert werden. Das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Die Modulleistung spielt keine Rolle, solange die 30-kWp-Grenze nicht überschritten wird.

Kann ich den Batteriespeicher separat mit 0% MwSt kaufen?

Nein. Der Nullsteuersatz für Batteriespeicher gilt nur bei gleichzeitiger Installation mit der PV-Anlage. Ein nachträglich gekaufter und installierter Speicher unterliegt dem regulären Satz von 19% MwSt. „Gleichzeitig“ bedeutet: im selben Liefer-/Installationsauftrag.

Was passiert, wenn mein Installateur trotzdem 19% MwSt berechnet?

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt, muss der Installateur den Nullsteuersatz anwenden. Fordern Sie eine korrigierte Rechnung. Der Installateur ist verpflichtet, die zu viel erhobene MwSt zu erstatten und seine Umsatzsteuererklärung zu berichtigen.

Muss ich als Betreiber einer PV-Anlage noch Umsatzsteuer abführen?

Seit 2023 können PV-Anlagenbetreiber mit Anlagen bis 30 kWp die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen und müssen keine Umsatzsteuer auf den eingespeisten Strom abführen. Alternativ kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden (Regelbesteuerung), um Vorsteuer geltend zu machen – dies lohnt sich aber seit dem Nullsteuersatz kaum noch.

Gilt der Nullsteuersatz auch für die Erweiterung einer bestehenden Anlage?

Ja, die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage profitiert ebenfalls vom Nullsteuersatz, sofern die Gesamtleistung nach Erweiterung 30 kWp pro Gebäude nicht übersteigt. Neue Module und deren Installation fallen unter die 0%-Regelung.

Was gilt bei einem Umzug – kann ich den Nullsteuersatz mitnehmen?

Der Nullsteuersatz bezieht sich auf den Kauf und die Installation, nicht auf den laufenden Betrieb. Wenn Sie die Anlage demontieren und an einem neuen Wohnort wieder installieren, fällt für die erneute Installation grundsätzlich der Nullsteuersatz an (sofern die Voraussetzungen am neuen Standort erfüllt sind). Der Wiederverkauf einer gebrauchten Anlage an Privatpersonen ist ohnehin umsatzsteuerfrei.


Letzte Aktualisierung: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Steuerberatung dar. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Steuerberater.

Quellen: BMF-Schreiben vom 27.02.2023, § 12 Abs. 3 UStG, Jahressteuergesetz 2022, BSW Solar, Verbraucherzentrale.

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