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Wirtschaft

Einspeisevergütung

Gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, geregelt durch das EEG.

Auch bekannt als: Einspeisevergütung nach EEG, Feed-in Tariff

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Betreiber von Photovoltaikanlagen für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom erhalten. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert.

Aktuelle Vergütungssätze

Seit dem EEG 2023 gelten für Neuanlagen folgende Richtwerte (Stand 2024):

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp8,1 ct/kWh12,9 ct/kWh
10–40 kWp7,0 ct/kWh10,8 ct/kWh
40–100 kWp5,8 ct/kWh10,8 ct/kWh

Die Vergütungssätze sinken halbjährlich um 1 % (Degression).

Teileinspeisung vs. Volleinspeisung

Bei Teileinspeisung wird zunächst der Eigenverbrauch gedeckt und nur der Überschuss eingespeist. Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, was eine höhere Vergütung pro kWh bringt. Seit 2023 ist auch ein Parallelbetrieb beider Modelle auf einem Dach möglich.

Praxistipp

Angesichts sinkender Vergütungssätze und steigender Strompreise lohnt sich die Maximierung des Eigenverbrauchs in den meisten Fällen mehr als die Volleinspeisung. Eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung hilft bei der optimalen Entscheidung.