Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen: Ab wann sie sich rechnet
Direktvermarktung statt Einspeisevergütung: Was Dienstleister kosten, was der Marktwert Solar bringt und ab welcher Anlagengröße sich der Wechsel lohnt.
Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen: Ab wann sie sich rechnet
Mit dem Auslaufen der festen Einspeisevergütung rückt ein Begriff in den Vordergrund, der bisher Sache von Solarparks und Gewerbedächern war: die Direktvermarktung. Wer seinen Solarstrom künftig nicht mehr zum garantierten Satz einspeisen kann, soll ihn an der Börse verkaufen. Für Betreiber kleiner Anlagen stellt sich damit eine sehr konkrete Frage: Bleibt davon überhaupt etwas übrig?
Wir haben nachgerechnet – mit den tatsächlichen Marktwerten des Jahres 2026 und den realen Gebühren der Dienstleister. Das Ergebnis ist eindeutiger, als die Debatte vermuten lässt.
Was Direktvermarktung überhaupt bedeutet
Bei der Einspeisevergütung nimmt Ihnen der Netzbetreiber den Strom zu einem gesetzlich festgelegten Satz ab – aktuell 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp. Sie müssen dafür nichts tun, und der Satz gilt 20 Jahre.
Bei der Direktvermarktung verkauft stattdessen ein spezialisierter Dienstleister Ihren Strom an der Strombörse. Sie erhalten den Marktwert Solar – den durchschnittlichen Börsenpreis, den Solarstrom in diesem Monat erzielt hat – abzüglich der Gebühren des Vermarkters. Statt eines garantierten Satzes tragen Sie also das Preisrisiko und zahlen für die Dienstleistung.
Technisch kommt hinzu: Direktvermarktung setzt eine fernsteuerbare Anlage und ein intelligentes Messsystem voraus. Beides ist bei Neuanlagen ohnehin zunehmend Standard, bei Bestandsanlagen aber ein Kostenfaktor.
Was die beschlossene EEG-Novelle ändert
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle beschlossen – zusammen mit dem Netzanschlusspaket. Bundestag und Bundesrat entscheiden im September 2026, zusätzlich muss die EU-Kommission zustimmen. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Die Eckpunkte für neue Dachanlagen:
- Die dauerhaft feste Einspeisevergütung entfällt für neue Anlagen unter 25 kW ab 2027.
- An ihre Stelle tritt eine zeitlich befristete, gestaffelte Übergangszahlung für Inbetriebnahmen zwischen 2027 und 2029.
- Danach wird die Direktvermarktung zum Standard; die Pflichtgrenze sinkt von 100 kW auf 25 kW.
- Für Anlagen unter 25 kW ist ein Bonus von 1,5 ct/kWh über vier Jahre vorgesehen.
- Bestandsschutz bestätigt: Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre 20-jährige Vergütung unverändert.
- Eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 % wird weiterhin diskutiert.
Der Marktwert Solar: Warum er ausgerechnet im Sommer einbricht
Der entscheidende Faktor der Direktvermarktung ist der Marktwert Solar. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ihn monatlich. Die Werte des Jahres 2026 zeigen, wie volatil diese Größe ist:
Monat 2026 | Marktwert Solar | Einordnung |
|---|---|---|
| Januar | 11,02 ct/kWh | Über der festen Vergütung – aber ertragsschwacher Monat |
| Februar | 7,72 ct/kWh | Etwa auf Höhe der festen Vergütung |
| März | 5,46 ct/kWh | Deutlich darunter |
| April | 1,32 ct/kWh | Erneuerbaren-Rekord von 70,2 % – Preisverfall |
| Prognose Gesamtjahr | 4–5 ct/kWh | Rund 40 % unter der festen Vergütung |
Darin steckt das strukturelle Problem der Direktvermarktung von Solarstrom, und es ist wichtig genug, um es auszuformulieren: Der Marktwert ist genau dann am niedrigsten, wenn Ihre Anlage am meisten produziert. Im Januar, wenn eine 10-kWp-Anlage vielleicht 250 kWh liefert, lag der Marktwert bei 11 ct. Im April, wenn dieselbe Anlage das Vierfache erzeugt, waren es 1,32 ct.
Dieser sogenannte Kannibalisierungseffekt entsteht, weil alle Solaranlagen gleichzeitig einspeisen und den Börsenpreis in den sonnenreichen Stunden nach unten drücken. Er verschwindet nicht durch mehr Photovoltaik – er verstärkt sich. Wie stark der Ertrag Ihrer eigenen Anlage über das Jahr schwankt, zeigt der Solarertrag nach Monat; die Monatswerte für Ihren Standort berechnet unser PV-Rechner.
Die Rechnung: 10-kWp-Anlage im Einfamilienhaus
Nehmen wir eine typische Anlage: 10 kWp auf einem Süddach, 950 kWh/kWp Jahresertrag (deutscher Durchschnitt), also 9.500 kWh pro Jahr. Bei 30 % Eigenverbrauch bleiben 6.650 kWh für die Einspeisung.
Position | Feste Einspeisevergütung | Direktvermarktung |
|---|---|---|
| Vergütungssatz | 7,78 ct/kWh (garantiert) | ~4,5 ct/kWh (schwankend) |
| Erlös bei 6.650 kWh | 517 EUR | 299 EUR |
| Laufende Gebühren | keine | 480–960 EUR/Jahr |
| Einmalige Einrichtung | keine | ca. 200 EUR |
| Ergebnis pro Jahr | +517 EUR | −181 bis −661 EUR |
| Planbarkeit | sehr hoch, 20 Jahre fix | niedrig, Marktpreisrisiko |
Das Ergebnis ist unmissverständlich: Eine 10-kWp-Anlage in der Direktvermarktung macht Verlust. Die Vermarktungserlöse von rund 299 Euro decken nicht einmal die niedrigste Grundgebühr von 480 Euro im Jahr.
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme kommt zum selben Schluss: Bei kleinen Anlagen können die Gebühren der Dienstleister bis zu 69 % der Erlöse aufzehren. Der Bundesverband Solarhandwerk und das Fraunhofer ISE halten die Direktvermarktung für private Betreiber kleiner Anlagen derzeit für technisch und wirtschaftlich nicht praktikabel.
Ab welcher Anlagengröße kippt die Rechnung?
Interessanter als die Feststellung, dass 10 kWp nicht funktionieren, ist die Schwelle. Wir haben ausgerechnet, wie viel Strom Sie einspeisen müssen, damit die Erlöse die Gebühren gerade eben decken – also der Punkt, an dem Sie weder verlieren noch gewinnen:
Monatliche Gebühr | Kosten pro Jahr | Nötige Einspeisemenge | Entspricht Anlagengröße |
|---|---|---|---|
| 40 EUR | 480 EUR | 10.700 kWh | ca. 16 kWp |
| 60 EUR | 720 EUR | 16.000 kWh | ca. 24 kWp |
| 80 EUR | 960 EUR | 21.300 kWh | ca. 32 kWp |
Gerechnet mit einem Marktwert von 4,5 ct/kWh, 950 kWh/kWp Jahresertrag und 70 % Einspeiseanteil. Und noch einmal zur Einordnung: Das ist die Null, nicht der Gewinn. Wer mit der Direktvermarktung tatsächlich Geld verdienen will, braucht deutlich mehr – in der Praxis werden Anlagen ab 25 bis 50 kWp genannt.
Mit dem geplanten Bonus von 1,5 ct/kWh für Anlagen unter 25 kW verschiebt sich die Schwelle nach unten: Bei 6 ct/kWh Gesamterlös und 60 Euro Monatsgebühr läge sie bei rund 18 kWp. Auch das liegt noch oberhalb dessen, was auf ein durchschnittliches Einfamilienhausdach passt – und der Bonus wäre auf vier Jahre befristet.
Was für kleine Anlagen wirklich funktioniert
Wenn die Direktvermarktung ausfällt und die feste Vergütung ausläuft, bleibt eine einfache Erkenntnis: Der Wert Ihres Solarstroms liegt im Eigenverbrauch, nicht im Verkauf.
Die Größenordnungen dazu:
- Eigenverbrauch: rund 31 ct/kWh gespart (vermiedener Strombezug)
- Feste Einspeisevergütung: 7,78 ct/kWh
- Direktvermarktung nach Gebühren: bei 10 kWp negativ
Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit etwa viermal so viel wert wie eine eingespeiste. Jeder Prozentpunkt mehr Eigenverbrauch schlägt stärker durch als jede Optimierung auf der Verkaufsseite. Konkret heißt das:
- Verbrauch in die Mittagsstunden verlegen – Spülmaschine, Waschmaschine, Warmwasser. Kostet nichts und wirkt sofort. Mehr dazu: Eigenverbrauch optimieren.
- Speicher prüfen – hebt den Eigenverbrauch typischerweise von 30 % auf 60–70 %. Ob sich das rechnet, hängt am Preis: Stromspeicher 2026.
- Große Verbraucher einbinden – Wärmepumpe und Wallbox sind die wirksamsten Eigenverbrauchs-Hebel überhaupt.
- Nulleinspeisung erwägen – wenn gar keine Vergütung mehr fließt, wird der Verzicht auf die Einspeisung zur ernsthaften Option, weil er Anmeldeaufwand und Messtechnik reduziert. Was dafür und dagegen spricht: Nulleinspeisung.
- Anlage richtig dimensionieren – unter den neuen Vorzeichen zählt nicht mehr die maximale Dachbelegung, sondern die Passung zum eigenen Lastprofil. Durchrechnen lässt sich das im PV-Rechner.
Für wen Direktvermarktung trotzdem interessant ist
Damit das Bild vollständig ist: Es gibt Konstellationen, in denen sich der Aufwand lohnt.
- Große Dächer ab 30 kWp – Landwirtschaft, Gewerbe, Mehrfamilienhäuser. Hier verteilen sich die Fixgebühren auf ein Vielfaches der Strommenge.
- Anlagen mit sehr hohem Einspeiseanteil – wenn kaum Eigenverbrauch möglich ist, zählt jeder Cent auf der Verkaufsseite.
- Kombination mit Speicher und dynamischen Preisen – wer gezielt dann einspeist, wenn der Preis hoch ist, erzielt mehr als den Durchschnittsmarktwert. Das setzt allerdings Technik und Aufmerksamkeit voraus; die Grundlagen dazu in Dynamische Stromtarife.
- Post-EEG-Anlagen – bei Altanlagen nach 20 Jahren Förderung ist die Direktvermarktung eine der wenigen verbliebenen Optionen: Photovoltaik nach 20 Jahren.
Fazit
Die Direktvermarktung ist kein gleichwertiger Ersatz für die Einspeisevergütung – jedenfalls nicht in der Größenordnung eines Einfamilienhauses. Bei 10 kWp stehen rund 299 Euro Erlös gegen 480 bis 960 Euro Gebühren; die Rechnung geht erst ab etwa 16 bis 32 kWp auf, und Gewinn entsteht noch deutlich später.
Für Hausbesitzer folgt daraus zweierlei. Kurzfristig: Wer eine Anlage plant, sollte die Inbetriebnahme bis Ende 2026 anstreben und sich die feste Vergütung sichern. Langfristig: Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage entscheidet sich ohnehin am Eigenverbrauch – und dieser Hebel funktioniert unabhängig davon, wie die EEG-Reform am Ende ausfällt.
Quellen und Stand
- Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket vom 29.07.2026, Übergangszahlung 2027–2029, 1,5-ct-Bonus, Zeitplan Bundestag/Bundesrat September 2026, Inkrafttreten 01.01.2027: Pressemitteilung BMWE vom 29.07.2026, t-online, Deutsche Handwerks Zeitung, top agrar – abgerufen 30.07.2026
- Marktwerte Solar 2026 (Januar–April) und Jahresprognose: Übertragungsnetzbetreiber via netztransparenz.de, DGS-Newsletter, solarserver.de – abgerufen 28.07.2026
- Gebühren der Direktvermarkter, Fraunhofer-Analyse (69 %), Pflichtgrenze 100 kWp: ADAC, photovoltaik.info, reduco.ai – abgerufen 28.07.2026
- Einspeisevergütung 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung ≤10 kWp, Stand Februar 2026): Bundesnetzagentur
Alle Angaben ohne Gewähr. Die EEG-Novelle hat am 29.07.2026 das Kabinett passiert, ist aber noch kein geltendes Recht: Bundestag und Bundesrat entscheiden im September 2026, die EU-Kommission muss beihilferechtlich zustimmen. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
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